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Drei Pappeln in Oberwil wurden gefällt

20. März 2014
In Oberwil wurden auf privatem Grund drei grosse Pappeln in der Nähe des Sees gefällt. Gemäss dem Grundeigentümer war ein Sicherheitsrisiko ausschlaggebend für das Fällen der Bäume.

Einige Bewohner von Oberwil haben bemerkt, dass kürzlich in Seenähe drei stattliche Pappeln gefällt worden sind, welche zuweilen auch als Wahrzeichen von Oberwil bezeichnet wurden. Die entfernten Bäume befanden sich auf privatem Grund, sie waren nicht als Naturobjekte gemäss städtischer Bauordnung geschützt. Da die Bauordnung keine weiteren Schutzbestimmungen für Bäume enthält, durften die Pappeln somit vom privaten Grundeigentümer gefällt werden. Grundlage für den Entscheid der Grundeigentümer bildete ein Gutachten von Spezialisten des Bundes Schweizer Baumpflege, welche bei den drei grossen Pappeln von einem Sicherheitsrisiko ausging. Gemäss Kenntnisstand des Baudepartements der Stadt Zug sollen eine Weide, eine Erle sowie eine Edelkastanie als Ersatz gepflanzt werden.
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