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Kleine Anfrage Urs B. Wyss betreffend Schlussabrechnungen - Antwort des Stadtrats

17. Mai 2005
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1840

Kleine Anfrage Urs B. Wyss betreffend Schlussabrechnungen

Zusammenfassung
Der Stadtratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 mit den im Jahre 2004 abgerechneten Krediten und den Begründungen zu den Abweichungen wurde allen Mitgliedern der Geschäftprüfungskommission zugestellt. Auf der beiliegenden Liste nehmen wir zu den einzelnen Projekten Stellung. Betreffend die Berechnung der Teuerung muss die geltende Regelung überprüft werden. Mit den Kreditbeschlüssen genehmigt der Grosse Gemeinderat auf Antrag des Stadtrats von Fall zu Fall die Anpassung des Kredits an die Teuerung. Bei Beiträgen oder Investitionen, die innert einer kurzen Zeitspanne realisiert werden, wird auf die Teuerungsklausel verzichtet. Zudem werden Kredite nicht um die aufgelaufene Teuerung erhöht, wenn der Vertrag mit dem Hauptunternehmer keine Teuerungsklausel enthält.

Zugehörige Objekte

Name
G1840 (PDF, 56.75 kB) Download 0 G1840
G1840 Beilage 1 (PDF, 29.01 kB) Download 1 G1840 Beilage 1