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Zeughausgasse: Kopfsteinpflaster ist behindertengerecht

7. Oktober 2014
Das Kopfsteinpflaster an der Zeughausgasse stellt aus Sicht des Stadtrats einen weiteren Schritt zur Aufwertung der Altstadt dar. Zug folgt damit einem nationalen Trend. Die Mehrkosten gegenüber einer Asphaltierung betragen rund 100‘000 Franken. Auf die Bedürfnisse von geh- und sehbehinderten Personen wurde Rücksicht genommen.
Die Zeughausgasse in der Zuger Altstadt wird derzeit saniert. Heute Abend – zur Halbzeit der Bauarbeiten - haben die Stadträte Andreas Bossard und André Wicki Anwohner, Parlamentarier und Medien vor Ort über den Stand der Bauarbeiten informiert. «In der Öffentlichkeit gibt vor allem die konsequente Verwendung von Pflastersteinen zu reden. Dies war ein bewusster Entscheid des Stadtrats, um die Belebung der Altstadt zu fördern», sagt Stadtrat André Wicki, Vorsteher Baudepartement.

Der Stadtrat ist mit diesem Entscheid den Wünschen von Anwohnern und dem Gewerbe nachgekommen. Der historische Charakter der Altstadt soll so unterstrichen werden. Damit folgt Zug einem nationalen Trend: In verschiedenen Städten wie Aarau, Sursee, St. Gallen, Baden oder Basel werden Altstadt-Strassen und –plätze ebenfalls mit Kopfsteinpflaster saniert.

Behindertengerecht und High-Heels-tauglich
Möglich machen dies Pflastersteine, die speziell gefertigt wurden (siehe Kasten). Behindertenorganisationen haben beispielsweise in Baden und in St. Gallen den Einbau dieser Steine begleitet. André Wicki: «Der Stein erlaubt den Bau einer flachen Strasse, die rollstuhlgängig ist sowie von gehbehinderten Personen und Frauen mit eleganten High Heels problemlos passiert werden kann. Der Randstein ist abgeflacht und kann von sehbehinderten Menschen ertastet werden.»

Der Nachteil von Kopfsteinpflaster ist der zusätzliche Lärm bei Verkehr. Der Lärmpegel ist gegenüber Asphalt um mehr als drei Dezibel höher, was einer Verdoppelung entspricht. Ausserdem ist eine Pflästerung gegenüber der Asphaltierung teurer: Die Mehrkosten betragen bei der Zeughausgasse rund 100‘000 Franken. Trotzdem kann der Kredit von 943‘000 Franken eingehalten werden.

Keine Änderung des Verkehrsregimes
Die Verkehrsführung an der Zeughausgasse ändert sich nach der Sanierung nicht. Es ist keine Sperrung und auch kein Nachtfahrverbot vorgesehen. Die gepflasterte Gasse wird nach der Fertigstellung Ende Jahr zu einer Begegnungszone mit Tempo 20. «Das Kopfsteinpflaster und die schmale Fahrspur dienen dabei als natürlicher Tempo-Hemmer, sodass keine zusätzlichen Verkehrsschikanen nötig sind. Ausserdem ist langsamerer Verkehr auch leiserer Verkehr», sagt Andreas Bossard, Vorsteher Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit.

Die Zeughausgasse wird seit Juli 2014 saniert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Jahr. Gleichzeitig baut die Stadtentwässerung eine neue Meteorwasserleitung, um auf das Trennsystem umzustellen. Die Wasserwerke Zug ersetzen oder erweitern ihre Wasser-, Gas- und Elektroleitungen und die Swisscom erweitert ihr Netz mit einer neuen Kabelrohranlage.


Der Stein des Anstosses
Die neuen Steine auf der Zeughausgasse sind ein Schweizer Produkt: Sie stammen aus einem Steinbruch in Alpnach im Kanton Obwalden. Dort wird eine Steinseite – die spätere Oberfläche - haargenau geschliffen. Die Differenz zwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt auf dieser Fläche beträgt danach höchstens 3 Millimeter; dadurch kann aus diesen Steinen eine ebene Strasse gebaut werden. Ausserdem wird der Quarzsandstein bei 1000 Grad Hitze geflammt, was ihn rutschfest macht. An der Zeughausgasse werden insgesamt über 100‘000 dieser Steine verwendet.
Pflasterstein mit glatter Oberfläche und Baustelle in der Zeughausgasse
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