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Stadt veräussert Bauernhaus Schochenmühle

10. März 2015
Das Bauernhaus Schochenmühle ist seit Jahren unbewohnt und sanierungsbedürftig. Nun hat der Stadtrat beschlossen, das Haus zu verkaufen und das Grundstück im Baurecht abzugeben. Damit bleibt die Stadt Landeigentümerin, muss aber nicht für die Sanierung des Bauernhauses aufkommen und erhält jährliche Zinseinnahmen.
Die Liegenschaft Schochenmühlestrasse 2 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Steinhauserbrücke. Ihre Anfänge reichen mindestens ins 18. Jahrhundert zurück. 1949 erwarb die Stadt Zug die Liegenschaft als Landreserve für den Wohnungsbau. Heute umfasst die Liegenschaft das ehemalige Bauernhaus und das ehemalige Waschhaus von 1918 sowie eine landwirtschaftlich genutzte Grundstücksfläche.
Vor fünf Jahren haben die letzten Mieter das Haus verlassen, seither steht es leer. Mehrere Anläufe, das Gebäude zu sanieren, sind im Parlament oder in den vorberatenden Kommissionen gescheitert. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, das Wohnhaus zu verkaufen und ein Teilgrundstück von rund 860 Quadratmeter im Baurecht abzugeben. Das heisst: Das Grundstück bleibt in den Händen der Stadt, der neue Besitzer oder die neue Besitzerin des Hauses erhält aber für 60 Jahre das Baurecht und bezahlt dafür einen Zins. Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement: «Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Stadt Zug bleibt weiterhin Eigentümerin des Grundstücks und generiert jährlich wiederkehrende Einnahmen. Investitionskosten, die den städtischen Haushalt belasten, fallen keine an.» Nicht betroffen ist der Kleintierzüchterverein, der im angrenzenden Ökonomiegebäude eingemietet ist.

Gebäude bleibt erhalten
Der Baurechtsvertrag verpflichtet die neuen Nutzer, das Gebäude innerhalb von 18 Monaten zu sanieren. Eine Umnutzung oder ein Abbruch mit anschliessendem Neubau sind nicht möglich, es muss auch nach der Sanierung als Wohnraum genutzt werden. Karl Kobelt: «Das Gebäude steht nicht unter Schutz. Trotzdem wollen wir, dass es erhalten bleibt, und das ist auch im Sinn der kantonalen Denkmalpflege.» Das Bauernhaus und die Abgabe des Grundstücks im Baurecht werden öffentlich ausgeschrieben. Für das Haus hat der Stadtrat einen Mindestpreis von 50 000 Franken festgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.stadtzug.ch/schochenmuehle
Bauernhaus Schochenmühle
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