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Stadthaus
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Park Tower: Schiedsgericht hat entschieden
In der obersten Etage des Park Towers beim Bahnhof soll für die Öffentlichkeit ein Gesellschaftsraum zugänglich sein. Dies hatte die Stadt Zug mit der Bauherrin, dem Konsortium Park Tower, aufgrund des Bebauungsplanes vereinbart. Über das Betriebskonzept dieses Raums ist es aber zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, die trotz mehreren Verhandlungen nicht aus der Welt geschaffen werden konnten. Deshalb beschlossen die beiden Parteien – der Stadtrat und das Konsortium Park Tower – im Frühling 2014 die Einsetzung eines Schiedsgerichts unter der Leitung von Prof. Dr. Hubert Stöckli. Dessen Entscheid ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Die Entscheidungsfindung beanspruchte rund eineinhalb Jahre, länger als geplant. Dennoch überwiegen die Vorteile dieses Prozesses: «Ein gerichtliches Verfahren hätte noch länger gedauert. Zudem konnten während des Verfahrens einige Punkte unter der Mediation des Schiedsgerichts einvernehmlich geklärt werden», erläutert Stadtrat Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements. So haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass die Stadt die Kosten für das zusätzliche Lüftungsgerät des Gesellschaftsraums übernimmt. Das Konsortium Park Tower wiederum kommt für den Ausbau des Vorraums sowie für eine Lärmschutzwand zwischen der benachbarten Wohnung und dem Gesellschaftsraum auf. Weiter wurde die Grösse der anrechenbaren Fläche bestimmt, die unter anderem für die Ermittlung der Betriebskosten wichtig ist.
Auch sonntags offen
In einem entscheidenden Punkt, den Öffnungszeiten, haben die beiden Parteien keine Einigung erzielt. Das Schiedsgericht legte nun die folgenden Zeiten fest: von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 22 Uhr, am Freitag von 8 bis 24 Uhr, an Samstagen von 10 bis 24 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Dabei kam das Schiedsgericht der Stadt entgegen, dass der öffentliche Raum am Freitag und Samstag bis Mitternacht und auch am Sonntag zugänglich ist. Das Konsortium Park Tower, so das Schiedsgericht in seiner Begründung, habe Hand zu einem öffentlichen Raum geboten, was eine allzu enge Einschränkung der Öffnungszeiten von vorneherein ausschliesse. Gerade an Wochenenden sei ein gesteigertes Bedürfnis für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe vorhanden. Auf der anderen Seite sei der Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach Ruhe berechtigt. Tanz- und Discoanlässe sind daher verboten; auch störende Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach 22 Uhr werden nicht toleriert. Pro Tag sind höchstens fünf Anlässe erlaubt. Die Zahl der Besucher ist auf maximal 50 Personen begrenzt.
Der Stadtrat wird nun die Planung des Ausbaus an die Hand nehmen und die Kosten ermitteln. Die Höhe der Kosten steht noch nicht fest.