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Stadthaus
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Unterer Landsgemeindeplatz: Während des Weihnachtsmarktes darf parkiert werden
Der Weihnachtsmarkt findet vom 10. bis 13. Dezember im Gebiet des oberen Postplatzes und der Zeughausgasse statt. Der Auf- und Abbau erfolgt am 9. und 14. Dezember. Der Stadtrat bewilligt in dieser Zeit das Parkieren auf dem unteren Landsgemeindeplatz. Dadurch gibt es während des Weihnachtsmarkts rund 24 zusätzliche oberirdische Parkplätze in der Altstadt, die jeweils von 8 bis 22 Uhr für 120 Minuten genützt werden können. Die Ausnahme bildet der Samstag, 12. Dezember. An diesem Tag findet auf dem gesamten Landsgemeindeplatz der Handwerkermarkt statt.
Der Stadtrat unterstützt mit dieser Ausnahmeregelung die Anstrengungen der Gewerbetreibenden, die den Weihnachtsmarkt ins Leben gerufen haben. «Ausserdem sind die öffentlichen Parkplätze im Bereich der Altstadt wegen verschiedener Bauprojekten durch Handwerkerfahrzeuge belegt, was die Kundenfrequenzen der Ladengeschäfte bereits einschränkt», erklärt Urs Raschle, Vorsteher des Departements Sicherheit Umwelt und Soziales.
Auf dem Landsgemeindeplatz konnte bis ins Jahr 1991 parkiert werden, seither gilt ein Fahr- und Parkverbot. Die temporäre Nutzung als öffentlicher Parkplatz wird im Amtsblatt ausgeschrieben. Der Stadtrat hat allfälligen Beschwerden vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen.