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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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Städtisches Personal: Kein Teuerungsausgleich
Der Stadtrat hat sich damit einem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zug angeschlossen. So ist sichergestellt, dass in der Stadt Zug Verwaltungsmitarbeitende und Lehrpersonen gleich behandelt werden. Der Kanton regelt nämlich die Teuerungszulagen für die kantonale Verwaltung und für die Lehrpersonen in den Gemeinden.
Der Teuerungsausgleich berechnet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise. Dieser beträgt 113.6 Punkte (Stand September 2015). Die aktuellen Löhne basieren auf einem Indexstand von 116.7 Punkten (Stand Oktober 2008) und liegen damit weiterhin über dem aktuellen Index. Der letzte Teuerungsausgleich wurde dem städtischen Personal im Jahr 2009 gewährt.