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Bossard Arena: Kälteanlage wird auf Ammoniakbetrieb umgerüstet

5. Juli 2016
Die bestehende Ammoniak/CO2-Anlage zur Eisaufbereitung der in der Bossard Arena wird für diese Eishockeysaison auf einen reinen Ammoniak-Betrieb umgestellt. Die Risikobeurteilung des Amts für Umweltschutz (AfU) des Kantons Zug hat ergeben, dass das Risiko des geplanten reinen Ammoniakbetriebs der Kälteanlage unter Berücksichtigung der vorgesehen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen tragbar ist. Durch die Umrüstung entstehen Kosten von rund CHF 70‘000.00.

Die Arbeiten dauern rund zwei Wochen und werden im Juli durchgeführt. Die Eisproduktion beginnt spätestens am 1. August. Das Eisfeld ist rund zehn Tage später bereit. Damit kann die Gruppenphase der Champions Hockey League 2016/17 mit Beteiligung des EVZ am 16. August wie geplant starten.
Zwei der acht Wärmetauscher in der Bossard Arena für die Wärme- und Kälteproduktion waren kurz nach Ende der Garantiefrist ausgefallen und mussten ersetzt werden. Ein dritter wurde vorsorglich ausgetauscht. Eine Analyse zeigte, dass zwei weitere Wärmetauscher dringend ersetzt werden sollten. Aus Zeitgründen war dies vor dem Start zur Eishockey-Saison nicht mehr möglich. Zwei Lösungen blieben: ein temporäres Eisfeld oder eine Umstellung des Kältesystems.
Aufgrund dieser Situation liessen die Stadt Zug und die Kunsteisbahn Zug AG für die Umstellung des Ammoniak/CO2-Kältesystems auf reinen Ammoniakbetrieb eine wissenschaftlich abgestützte Risikoermittlung nach der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung) erstellen. In der durchgeführten Risikoermittlung sind die Ursachen für eine mögliche Ammoniakfreisetzung sowie die Wirkung der zusätzlich vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen detailliert beschrieben. Die Abklärungen zeigten, dass bei einem allfälligen Störfall primär Eisläufer auf dem Aussenfeld und Personen auf dem Vorplatz gefährdet wären. Besucher in der Haupthalle sowie Bewohner des Hochhaus Uptown wären kaum betroffen. Das AfU beurteilt aufgrund der vorliegenden Ermittlung das Risiko des geplanten Ammoniakbetriebs der Kälteanlagen unter Berücksichtigung der vorgesehenen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen als tragbar.
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