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So gehts weiter beim Streethockeyplatz <br>der Oberwil Rebells

17. Juni 2006
Die Volksinitiative «Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil» ist mit 1311 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen. Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 13. Juni 2006 das Baudepartement und das Finanzdepartement beauftragt, Lösungen zu finden, wie den Oberwil Rebells in Oberwil ein geeignetes Spielfeld zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse werden dem Grossen Gemeinderat in einer Vorlage im September 2006 unterbreitet. Eine Urnenabstimmung über das Volksbegehren ist somit frühestens am 26. November 2006 möglich.
Zu den vom Regierungsrat aufgehobenen Bewilligungen für den Betrieb des Streethockeyplatzes auf dem Pausenplatz des Schulhauses Oberwil und zum weiteren Vorgehen nimmt der Stadtrat von Zug wie folgt Stellung:

Die wichtige gesellschaftliche
Bedeutung der Oberwil Rebells

Der Stadtrat anerkennt die grossen sportlichen Leistungen der Oberwil Rebells, die in diesem Jahr mit dem Gewinn des Schweizer Meistertitels im Streethockey einen weiteren Höhepunkt der Vereinsgeschichte feiern konnten. Der Stadtrat würdigt das grosse Engagement der Vereinsleitung der Oberwil Rebells im Bereich der Jugendförderung.
Das Streethockeyspiel hat sich für zahlreiche Oberwiler Jugendliche zu einer wichtigen und sinnvollen Freizeitbeschäftigung entwickelt. Nicht zuletzt übt der Streethockeyverein der Oberwil Rebells in Oberwil eine wichtige gesellschaftliche Funktion aus, wenn sich bei Meisterschaftsspielen ganz Oberwil auf «ihrem» Dorfplatz trifft. Der Stadtrat hat sich stets für die Belange der Oberwil Rebells eingesetzt und er wird dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch weiterhin tun.

Die Baubewilligung vom
10. Juli 2001

Der Stadtrat hat am 10. Juli 2001 die baurechtliche Bewilligung für die Benutzung des Pausenplatzes des Primarschulhauses Oberwil als Streethockeyplatz erteilt. Dabei wurde in der Bewilligung festgehalten, dass es sich beim Streethockeyplatz auf dem Schulhausplatz um eine ortsfeste Anlage handelt, welche Aussenlärm erzeugt und somit der Umweltschutzgesetzgebung und insbesondere der Lärmschutz-Verordnung (LSV) untersteht. Die Bewilligung wurde deshalb unter Auflagen erteilt, wobei im Sinne des Vorsorgeprinzips nach Umweltschutzgesetz die Spiel- und Trainingszeiten (im Übrigen nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Oberwil Rebells) eingeschränkt wurden.

Die Baubewilligung vom
26. April 2005

Im Jahre 2004 ersuchten die Oberwil Rebells um eine Erweiterung der Betriebszeiten, weil zusätzliche Mannschaften für den Meisterschaftsbetrieb angemeldet worden waren. Mit der Baubewilligung vom 26. April 2005 verlängerte der Stadtrat die Betriebszeiten, um die Durchführung von Trainings und von Meisterschaftsspielen aller Teams der Oberwil Rebells zu ermöglichen. Die Bewilligung vom 26. April 2005 stützte sich auf ein Lärmgutachten eines anerkannten Instituts für Lärmschutz.

Der Entscheid des Regierungsrates vom 2. Mai 2006
Der Regierungsrat hat am 2. Mai 2006 die von Nachbarn gegen die Baubewilligung vom 26. April 2005 erhobenen Beschwerden gutgeheissen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat auch die Bewilligung vom 10. Juli 2001 aufgehoben, weil sich die Verhältnisse seit Erlass dieser Bewilligung wesentlich geändert haben. Der Regierungsrat bezeichnet die heutige Nutzung des Pausenplatzes der Primarschule Oberwil durch die Oberwil Rebells als nicht zonenkonform. Der Regierungsrat verlangt einerseits, dass innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Entscheides Betriebsbeschränkungen eingeführt und bauliche Massnahmen (Vorkehrungen gegen Blendwirkung der Scheinwerfer und Ballfangnetze) getroffen werden, und anderseits, dass innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Entscheides der rechtmässige Zustand des Pausenplatzes wiederhergestellt bzw. die Trainings- und die Wettkampfspiele an einen anderen Standort verlegt werden.

Der Stadtrat gewährleistet die Weiterführung des Spielbetriebs
Der Stadtrat hat den Vertretern der Oberwil Rebells und der Nachbarschaft Oberwil Gimenen wiederholt mitgeteilt, dass er bereit ist, sämtliche erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Weiterführung des heutigen Trainings- und Spielbetriebs der Oberwil Rebells zu gewährleisten. Dabei ist unabhängig von Ausgang des Beschwerdeverfahrens ein alternativer Standort zu suchen, weil die Grösse des Spielfeldes auf dem Pausenplatz der Primarschule Oberwil den Anforderungen des Schweizerische Streethockeyverbands nicht mehr genügt.

Die Junioren der Rebells
bleiben in Oberwil

Der Stadtrat ist – sofern der Regierungsratsentscheid vollzogen werden muss – bereit, während der vom Regierungsrat eingeräumten Übergangfrist von zwei Jahren im Sinne eines Provisoriums auf dem Hartplatz zwischen der Eissporttrainingshalle und der Sporthalle in der Herti die erforderliche Infrastruktur für den Betrieb eines Streethockeyplatzes zur Verfügung zu stellen. Es wird Aufgabe der Oberwil Rebells sein, unter Einhaltung der vom Regierungsrat restriktiv festgelegten Trainings- und Spielzeiten (Training abends nur bis 20.00 Uhr und keine Spiele am Sonntag) für die Plätze Oberwil und Herti einen Trainings- und Spielplan für die verschiedenen Mannschaften zu erstellen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass dies für die Oberwil Rebells einen grossen zusätzlichen organisatorischen Mehraufwand bedeutet. Dieser Mehraufwand ist jedoch zur Sicherung des heutigen Trainings- und Spielbetriebs unumgänglich.
Es versteht sich dabei, dass die Juniorenteams weiterhin auf dem Pausenplatz in Oberwil trainieren und Meisterschaftsspiele bestreiten können. Es müssen sich für die Ausübung des Streethockeysports folglich keine Schulkinder von Oberwil in die Sportanlagen Herti begeben.

Ein neuer Standort für
den Streethockeyplatz wird gesucht

Der Stadtrat hat – im Sinne der Volksinitiative betreffend Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil – die erforderlichen Schritte zur Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Sport- und Streethockyplatzes in Oberwil bereits eingeleitet. Es ist zu beachten, dass aufgrund der Ausführungen des Regierungsrates für eine derart immissionsträchtige Anlage ein Standort innerhalb des heutigen Siedlungsgebietes (Wohngebiet) von Oberwil ausgeschlossen werden muss. Für einen Standort ausserhalb des heutigen Siedlungsgebietes von Oberwil ist die aktuelle kantonale Richtplanung mit den Siedlungsbegrenzungslinien anzupassen. Dabei wird auch eine raumplanerische Interessenabwägung vorzunehmen sein. Für die erforderliche Anpassung des kantonalen Richtplans ist ein Antrag an den Regierungsrat zu stellen. Für die Genehmigung der Richtplanänderung ist der Kantonsrat zuständig. Schliesslich ist die kommunale Richtplanung und die Nutzungsplanung entsprechend anzupassen (z.B. Festsetzung einer Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ÖIB).
Der Stadtrat will das weitere Vorgehen zusammen mit den Vertretern der Oberwil Rebells und dem Initiativkomitee für einen Sport- und Streethockeyplatz in Oberwil besprechen. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass Stadtrat Andreas Bossard, dessen Sohn bei den Oberwil Rebells spielt, bei sämtlichen Geschäften im Zusammenhang mit den Oberwil Rebells jeweils in den Ausstand tritt.

Zug, 13. Juni 2006
Der Stadtrat von Zug