Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2006 gegen das Pensionskassengesetz staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der Stadtrat verlangt, dass er sein Lehrpersonal bei seiner eigenen Pensionskasse versichern kann. Nach dem vom Kantonsrat verabschiedeten Pensionskassengesetz müssen sämtliche Lehrpersonen bei der kantonalen Pensionskasse versichert sein. Der Stadtrat macht in seiner Beschwerde die Verletzung von Art. 8, Art. 9, Art. 49 und Art. 94 der Bundesverfassung geltend (Rechtsgleichheit, Schutz vor Willkür, Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts, Wirtschaftsfreiheit).