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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
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6301 Zug
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Städtische Rechtssammlung ist online abrufbar

5. Juni 2007
Ab sofort sind sämtliche in Kraft stehenden allgemein verbindlichen Gemeindereglemente und Verordnungen der Stadt Zug, die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates (GRB) sowie Stadtratsbeschlüsse (StRB), die wiederkehrende Geldbeiträge zum Gegenstand haben, im Internet online unter www.stadtzug.ch/rechtssammlung abrufbar.
Die Systematische Rechtssammlung der Stadt Zug (SRZ) ist eine nach Sachgebieten geordnete Sammlung des aktuell in Kraft stehenden städtischen Rechts. Die SRZ wird ausschliesslich in elektronischer Form geführt. In Papierform wird nach wie vor die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug herausgegeben.
In die Rechtssammlung nicht aufgenommen werden raumplanungsrechtliche Beschlüsse wie Richtpläne, Zonenplan, Zonenplanänderungen, Bebauungspläne, Baulinien-, Strassenpläne und andere. Diese Beschlüsse und die dazu gehörenden Planunterlagen können jedoch unter der Internetadresse www.zugmap.ch abgerufen werden. Ebenfalls verzichtet wird auf die Wiedergabe von öffentlich-rechtlichen Verträgen bzw. von Leistungsaufträgen.

Die SRZ wird laufend nachgeführt. Die Nachführung erfolgt jeweils per Anfang jeden Monats. Die SRZ verfügt weder über positive noch über negative Rechtskraft. Dies bedeutet, dass ein Erlass, der in der SRZ wiedergegeben wird, nicht zwingend in Kraft zu stehen braucht, und umgekehrt ein Erlass der nicht in die SRZ aufgenommen worden ist, dennoch Rechtswirkungen entfalten kann.

Zug, 5. Juni 2007
Arthur Cantieni, Stadtschreiber
Beat Moos, Leiter Rechtsdienst