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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Städtische Rechtssammlung ist online abrufbar
In die Rechtssammlung nicht aufgenommen werden raumplanungsrechtliche Beschlüsse wie Richtpläne, Zonenplan, Zonenplanänderungen, Bebauungspläne, Baulinien-, Strassenpläne und andere. Diese Beschlüsse und die dazu gehörenden Planunterlagen können jedoch unter der Internetadresse www.zugmap.ch abgerufen werden. Ebenfalls verzichtet wird auf die Wiedergabe von öffentlich-rechtlichen Verträgen bzw. von Leistungsaufträgen.
Die SRZ wird laufend nachgeführt. Die Nachführung erfolgt jeweils per Anfang jeden Monats. Die SRZ verfügt weder über positive noch über negative Rechtskraft. Dies bedeutet, dass ein Erlass, der in der SRZ wiedergegeben wird, nicht zwingend in Kraft zu stehen braucht, und umgekehrt ein Erlass der nicht in die SRZ aufgenommen worden ist, dennoch Rechtswirkungen entfalten kann.
Zug, 5. Juni 2007
Arthur Cantieni, Stadtschreiber
Beat Moos, Leiter Rechtsdienst