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Multifunktionsanlage erweitert Sportangebot

25. September 2018
Mit dem Bau einer sogenannten Multifunktionsanlage möchte der Stadtrat in der städtischen Sportmeile im Quartier Herti ein zusätzliches Angebot für sportliche Aktivitäten schaffen. Die Baubewilligung ist nun rechtskräftig.

Mit Bericht und Antrag vom 23. Februar 2016 legte der Stadtrat ein Projekt vor zur Erweiterung der Sportmöglichkeiten für die Zuger Bevölkerung. Zwischen der Trainings- und der Sporthalle im Quartier Herti liegt ein Hartplatz, der als multifunktionaler Sportplatz genutzt werden kann. Er war früher mit Bodenmarkierungen und Basketballkörben versehen und wurde bis zum Bau der Streethockeyanlage von den Oberwil Rebells genutzt. Der Hartplatz sollte dann mit geeigneten Anlagen aufgewertet werden. In Zusammenarbeit mit dem Kaufmännischen Bildungszentrum und den Stadtzuger Sportorganisationen hat sich eine Kombination von zwei Mehrzweck-Spielanlagen als die geeignetste Nutzung ergeben. Eine Anlage wird mit Kunstrasen und eine mit Tartan-Belag (wie bei einer Leichtathletikanlage) erstellt. Beide Felder werden mit je zwei Toren und einer Vorrichtung für die Befestigung eines Volleyballnetzes ausgestattet. Markiert werden je ein Fussball- und ein Volleyballfeld. Das Feld mit dem Tartan-Belag erhält zusätzlich zwei Basketballkörbe mit der entsprechenden Markierung. Stadtratsvizepräsident André Wicki: «Als Ausgleich zu Schule, Arbeit und zur digitalen Welt ist Bewegung sehr wichtig. Ich hoffe, dass viele Zugerinnen und Zuger die Anlagen in diesem Sinne nutzen werden.»

Die Gesamtkosten für die Erstellung der Multifunktionsanlage betragen 465'000 Franken. Der Kanton Zug beteiligt sich daran mit 50 Prozent. Der Grosse Gemeinderat genehmigte den Kredit und somit den städtischen Anteil in Höhe von 232'500 Franken am 12. April 2016. Die Baubewilligung wurde jedoch von Nachbarn angefochten und bis vor das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses gab in der Hauptsache der Stadt recht und ersuchte aufgrund der neuen Lärmschutzgrundlagen um eine kleine Anpassung der Betriebszeiten. Die Baubewilligung erlaubte die Nutzung der Anlage auch an Sonn- und Feiertagen bereits ab 7 Uhr. Aufgrund des Urteils hat der Stadtrat den möglichen Betriebsbeginn an Sonn- und Feiertagen auf 8 Uhr gelegt. Abends darf die Anlage bis 22 Uhr genutzt werden. Die Bauarbeiten beginnen aus Rücksicht auf die Saison des EVZ im Juni 2019. Die Inbetriebnahme ist für den August 2019 vorgesehen, selbstverständlich noch vor dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest, das vom 23. bis 25. August 2019 in der Stadt Zug stattfinden wird.

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