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Einsprachen gegen Baugesuche mehr als verdoppelt

26. September 2018
Die vom Baudepartement der Stadt Zug erhobenen Daten zeigen auf, dass sich die Anzahl der Einsprachen gegen Baugesuche im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat. Zudem sind immer mehr Gesuche langjährigen Verfahren unterworfen.

Beim Baudepartement der Stadt Zug sind im vergangenen Jahr 308 Baugesuche eingegangen, welche im ordentlichen Verfahren behandelt und öffentlich aufgelegt wurden. Gegen 38 Baugesuche gab es insgesamt 120 Einsprachen (zum Vergleich: im Jahr 2016 gab es gegen 22 Baugesuche insgesamt 46 Einsprachen). Dazu kamen noch 325 spezielle Gesuche, wie z.B. abgeänderte Pläne, Umgebungsgestaltungen und Reklamegesuche. Viele Entscheide des Stadtrats über Einsprachen und auch viele Entscheide des Regierungsrats über Beschwerden werden nicht weitergezogen. Die verbleibenden Fälle beziehen sich aber oft auf komplexe Fälle, die entsprechend zeitintensiv in ihrer Bearbeitung sind, zumal sich die eingehenden Einsprachen in der Regel bei diesen Bauvorhaben häufen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 14 Beschwerden an den Regierungsrat gegen Baubewilligungsentscheide des Stadtrats ergriffen und sieben Entscheide sind beim Verwaltungsgericht mit Beschwerden angefochten worden.

Die Verfahrensdauer von Baubewilligungen ist eine gewichtige Komponente bei Zuger Bauprojekten. Gemäss Planungs- und Baugesetz sind Baugesuche mit Einsprachen innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Die gültigen Fristen für die Behandlung von Baugesuchen beginnen erst zu laufen, wenn die Baugesuchsunterlagen vollständig sind. Der Verlauf wird nicht nur von der Komplexität eines Baugesuchs, sondern auch durch Eingaben der beteiligten Parteien, Fristverlängerungen, eine hohe Anzahl von Rechtsschriften und Beweisabnahmen beeinflusst.

Konnte man bei Bebauungsplänen früher davon ausgehen, dass ein Bauprojekt zeitlich in drei Phasen unterteilt werden kann (Projektierung, politischer Prozess inkl. Einsprachen, Umsetzung), so braucht man heute den grössten Zeitaufwand für den mittleren Teil, welcher sich über Jahre hinziehen kann. Vorprojekt und Umsetzung sind mittlerweile die kürzeren Phasen. Nachbarschaftliche Befindlichkeiten führen jedoch zunehmend zu grossen Herausforderungen. André Wicki, Vorsteher des Baudepartements, zeigt sich aber zufrieden: «Das Baudepartement konnte die Zeit für die Behandlung von Baugesuchen weitgehend von drei auf zwei Monate reduzieren: 70 % der 633 Gesuche wurden innerhalb von zwei Monaten behandelt. Dies beinhaltet auch die öffentliche Auflage von 20 Tagen bei Baugesuchen bzw. 30 Tagen bei Bebauungsplänen.»

Das Baudepartement empfiehlt, das Instrument der Bauanfrage zu nutzen und vor einer Projektierung wichtige Aspekte abzuklären. Auf der Website der Stadt Zug ist eine Checkliste verfügbar.

Wie lange dauern Baubewilligungsverfahren?

  • Behandlung Baugesuch ohne Einsprachen innerhalb von zwei Monaten.
  • Behandlung Baugesuch mit Einsprachen und Entscheid des Stadtrats über die Einsprachen innerhalb von drei Monaten.
  • Entscheid des Regierungsrats über Beschwerden zum Stadtratsentscheid innerhalb von einem Jahr oder mehr.
  • Entscheid des Verwaltungsgerichts über Beschwerden zu einem Regierungsratsentscheid innerhalb von einem Jahr oder mehr.

Somit ist bei Einsprachen und nachfolgenden Beschwerden mit einer Verfahrensdauer von bis zu drei Jahren oder mehr zu rechnen.

Um was geht es bei den Einsprachen hauptsächlich?

  • Um private Nachbarstreitigkeiten: Aussicht, Bepflanzung, Dichte (Gebäude zu nah, zu hoch), Zufahrten, Erschliessung, Mehrverkehr, Lärm (während der Bauphase und/oder danach, z.B. Spielplätze, Öffnungszeiten von Restaurants), Geruchsemissionen (z.B. bei Restaurants), Gestaltung (Einordnung ins Quartier, in die Umgebung, ins Strassenbild, ins Landschaftsbild).
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