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Revision Richt- und Nutzungsplanung: 1. Lesung im GGR abgeschlossen
Die geltende Ortsplanung stammt aus dem Jahre 1994. Im Abstand von 15 bis 20 Jahren soll sie angepasst werden, um der Entwicklung der Stadt Rechnung zu tragen. Konkret heisst das: Die Revision der Ortsplanung soll sicherstellen, dass die Stadt Zug massvoll wachsen kann – bis zu einer Grösse von 29'100 Einwohnerinnen und Einwohnern. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2008 schwenkte das Stadtparlament nach jahrelanger Vorarbeit nun in die Zielgrade ein. Er diskutierte vorerst die Revision des Zonenplans, anschliessend folgen die Bauordnung sowie die Richtpläne. Nach einer öffentlichen Auflage können die Stimmberechtigten im Herbst 2009 über das Planwerk abstimmen, welches die raumplanerische Entwicklung der Stadt in den kommenden 15 Jahren bestimmen wird.
Qualitative Entwicklung gefordert
In ihrem Eintretensvotum hob Bauchefin Andrea Sidler Weiss die Bedeutung von Zug als politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Zentrum der Stadt hervor. Entsprechend gelte es, die grossen Qualitäten der Stadt auf die Ortsplanung auszurichten. Gerade in einer Phase des Wachstums, in der Zug sich jetzt befinde, sei es wichtig, dass die Bevölkerung die Entwicklung mitgetragen. Sie sei deshalb besonders intensiv in die Planung einbezogen worden.
Martin Spillmann, Präsident der Bau- und Planungskommission, sprach von einer ausgeglichenen Lösung, die jetzt als Entwurf vorliege. Sie habe zwar nicht alle Anliegen aller Parteien und Gruppierungen aufnehmen können, stelle jedoch einen guten Kompromiss dar.
Die Fraktionen gaben in ihren Eintretensvoten ihre Grundsatzerklärungen ab:
- Die SVP-Fraktion stellte als einzige Fraktion den Antrag, gar nicht erst auf die Revision der Ortsplanung einzutreten, was geheissen hätte, die Planung von vorne zu beginnen (mit 33 zu 4 Stimmen abgelehnt). Die Fraktion kritisierte die Verpolitisierung von planungsrechtlichen Instrumenten wie auch die steigende Flut von Vorschriften.
- Die Fraktion Alternative -CSP mahnte zu Zurückhaltung. Zug sei in den vergangenen Jahren stark gewachsen, nicht nur zum Guten. Es sei ein Marschhalt nötig, forderte die Fraktion und stellte in Aussicht, dass sie sich gegen weitere Einzonungen stellen werde.
- Die FDP-Fraktion bedauert die Einschränkungen seitens des Kantons und setzt den Fokus auf ein massvolles Wachstum. Als Mangel empfindet die Fraktion die fehlenden Flächen für Einfamilienhäuser, forderte aber zugleich den Bau von Mehrfamilienhäusern. Es müsse in der Stadt genügend Wohnraum für alle haben.
- Die SP-Fraktion wünschte, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen: Anstelle des quantitativen Wachstums solle das qualitative, oder auch: ein vernünftiges Wachstum treten. Auch dürfe der Rat durchaus etwas Mut für Visionäres zeigen.
- Für die CVP-Fraktion ist und bleibt Zug eine charmante Kleinstadt. Dazu müsse man Sorge tragen. Konkret müsse der dritten Generation, dem Bauen in die Höhe, grössere Bedeutung beigemessen werden. Vor allem im Talkessel müsse das Verdichtungspotenzial ausgeschöpft werden, während an besonderen Hanglagen der Bau von Einfamilienhäusern zu unterstützen sei.
Während gut vier Stunden beriet der Rat kontroverse Anträge zum Zonenplan. Die wichtigsten davon:
- Rankstrasse (westlicher Teil des Areals zwischen der Kantons- und Gemeindestrasse): Die Fraktion Alternative-CSP fordert eine Sonderzonen für «preisgünstigen Wohnraum», vor allem für Familien und junge Menschen, was von FDP und SVP wegen Umsetzungsproblemen abgelehnt wird. Der Antrag der Alternativen-CSP wurde denn auch mit 23 zu 14 Stimmen abgelehnt. Weiter wurde ein Antrag, das heute teilweise eingezonte Grundstück voll einzuzonen, mit 20 zu 15 Stimmen abgelehnt. Und schliesslich hatte ein Antrag der SVP kein Erfolg, das Grundstück von der Zone WA2 in eine Zone WA3 umzuzonen.
- Lüssi (Areal östlich des Guthirtquartiers): Das Grundstück wird neu der Zone W3 zugeordnet. Die Fraktion Alternative-CSP stellte Antrag auf Nichteinzonung (abgelehnt bei nur acht befürwortenden Stimmen). Mit 25 Stimmen wurde beschlossen, das ganz Gebiet einzuzonen und nicht bloss ein Teilstück. Ohne Erfolg blieb ein Antrag der SVP, das Gebiet in eine Zone WA3 (statt W3) einzuzonen.
- Sterenweg (Areal am Siedlungsrand): Die Parzelle wird mit 22 zu 13 Stimmen einer Zone W1 zugeordnet.
- Rötelberg (Einzonung des Areals bergseits der bestehenden Wohnzone in die Zone BsV): Mit 8 zu 28 Stimmen wurde ein Antrag der Fraktion Alternative-CSP abgelehnt, das Areal nicht einzuzonen.
- Freudenberg (Einzonung des westlichen Teils des Areals Freudenberg in die Zone W2A): Der Antrag der Fraktion Alternative-CSP auf Nichteinzonung wurde mit 26 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt, mit 7 zu 22 Stimmen, wurde ein Antrag der SVP, das Areal in eine Zone W2B (statt W2A) einzuzonen.
- Meisenberg (Einzonung des Areals zur Arrondierung der Klinikanlage und zur Sicherung des Ausbaus der Meisenbergstrasse in die Zone BsV): Der Antrag der Alternativen-CSP, das Gebiet nur im Süden einzuzonen, wurde mit 24 zu 12 Stimmen abgelehnt.
- Schönegg (Einzonung des Areals bergseits der Vordergeissbodenstrasse in die Zone BsV): Der Antrag Fraktion Alternative-CSP, das Gebiet nicht einzuzonen, wurde mit 28 zu 8 Stimmen abgelehnt.
- Mülimatt (Einzonung des Areals für eine Sport- und Freizeitanlage Oberwil in die Zone OeIB): Auf dem Areal oberhalb der Seniorenzentrums Mülimatt sollte nach Ansicht des Stadtrates der neue Platz für die Oberwil Rebells zu liegen kommen. Der Standort war umstritten: zu nahe am Siedlungegebiet und der Naturschutzzonen. Mit 13 zu 22 Stimmen wurde der Vorschlag des Stadtrats abgelehnt.
- Franziskusheim (Einzonung des Areals unterhalb des Franziskusheims in die Zone W3 und W2A): Die Entwicklung Oberwils unterhalb des Franziskusheims war stark umstritten. Oberwil verfüge noch über genügend freies und eingezontes Bauland, es solle nicht auf Vorrat Bauland entstehen, wurde argumentiert. Die Einzonung beider Areale wurde mit grossem Mehr abgelehnt.
- Steinibach (Einzonung des Areals zwischen Artherstrasse und SBB-Trassee in die Zone W1): Die Einzonung in eine Einfamilienhauszone wurde grossmehrheitlich angenommen.
- Campingplatz (Areal des Campingplatzes im Bruüggli in der Zone OeIB wird der Übrigen Zone mit speziellen Vorschriften für Camping zugewiesen): Ein Antrag der SVP, den Campingplatz in der Zone OeIB zu belassen, wurde grossmehrheitlich abgelehnt.
- Umzonung Alte Lorze (bebautes Areal zwischen Alter Lorze und Fussballplatz): Die Umzonung von der Zone OeIB in die Zone W3 war unbestritten. Ein SVP-Antrag auf Zone W4 wurde mit 33 zu 5 Stimmen abgelehnt.
- Areal Oesch: Welche Funktion soll das Areal westlich des Stierenmarktareals bekommen? Die Alternative finden, die Hälfte dieser Wiese im Herti-Quartier sollte für Veranstaltungen wie den Stierenmarkt oder die Zuger Messe reserviert sein. Die SVP dagegen möchte nicht eine Zone W4 sondern gar eine Zone WA5, mit grösserer Ausnutzung und einem zusätzlichen Stockwerk. In den nächsten Wochen sollen Gespräche zwischen Stadtrat und Zuger Messe Klarheit schaffen. Aus diesem Grund entschied das Parlament, den Entscheid über die Zukunft des Oesch-Areals auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.
- Areal Herti Nord: Das Grundstück der Korporation nördlich der Überbauung Herti 6 wird von einer Reservebauzone in eine Zone W4 umgezont, was mit 26 zu 12 beschlossen wurde. Die Fraktion Alternative-CSP stellte Antrag, darauf zu verzichten. Es gelte, das explosive Wachstum von Zug West auf ein vernünftiges Mass zu begrenzen.
- Gartenstadt: Der Stadtrat wollte die zulässige Dichte der vorhandenen Baustruktur anpassen, und das Areal von der Zone W2B in die Zone W2A abzonen. Die SVP stellte Antrag, die Gartenstadt zum Zwecke einer höheren Ausnützung in die Zone W3 umzuzonen. Beide Anträge fanden keine Mehrheit – das Parlament will die bestehende Regelung beibehalten.
- Zugerbergstrasse: Die Altstadtzone wird auf das Gebiet innerhalb der Mauern beschränkt. Das Areal wird von der Zone KA in Zone WA3 umgezont. So beschloss es das Parlament, verwarf einen SVP-Antrag auf Umzonung in die Zone W4 sowie einen Antrag der Alternativen-CSP zur Beibehaltung der geltenden Regelung.
- Hofstrasse: Das Grundstück wird nicht von der Zone W2A in die Zone W3 umgezont, wie dies der Stadtrat vorschlug. Ein Antrag der Alternativen-CSP passierte erfolgreich mit 19 zu 16 Stimmen.
- Bellevue: Das Areal wird nicht von der Zone W3 in die Zone W2B umgezont. Ein Antrag der BPK und der FDP wurde mit 27 zu 10 Stimmen angenommen.
- Umzonung Stolzengraben: Das Areal wird nicht von der Zone W2B in die Zone W2A umgezont, wie vom Stadtrat vorgeschlagen. Ein entsprechender Antrag der BPK wurde klar angenommen.
- Pufferzonen um Naturschutzgebiete: Die Pufferzonen der Riedflächen hätten gemäss Vorschlag des Stadtrates zur Naturschutzzone und nicht mehr zur Landwirtschaftszone gehören solle. Dagegen wehrte sich der Rat: Die Landwirte hielten sich strikte an diese Zonen. Weil die Anzahl Tiere an die landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden sein, könnten die betroffenen Landwirte jedoch weniger Tiere halten, was zu Einkommensminderungen führe. Der Rat folgte dieser Argumentation und beliess die geltende Regelung.
Der Grosse Gemeinderat setzte die Beratung der Revision der Ortsplanung am Dienstag, 20. Mai 2008, fort. Im ersten Teil der Sitzung wurden Anträge aus den Reihen des Parlaments sowie Rückkommensanträge zum Zonenplan diskutiert:
- Göbli: Einzonung des Areals östlich der verlängerten Industriestrasse in die Zone OeIB. Das Grundstück nördlich des Feuerwehrgebäudes und der Stadt gehörend wird nicht in eine Wohnzone umgewandelt, wie dies die SP-Fraktion verlangte. Das Parlament folgte dem Antrag des Stadtrates, der dieses Gebiet als strategische Reservezone für eigene Bedürfnisse vorsieht.
- Zone für Einfamilienhäuser: Der Antrag der FDP-Fraktion, rund 20'000 Quadratmeter Land in die Zone W1 zu legen, wurde intensiv diskutiert und schliesslich mit 22 zu 13 Stimmen angenommen. Der Stadtrat fasste den Auftrag, geeignete Grundstücke in den Zonen W1 oder W2A ausfindig zu machen. CVP und SVP unterstützten die Argumente der FDP, in der Stadt Zug sollten Anreize für die Ansiedelung für so genannte «Superreiche» geschaffen werden, da sie für mehr Pluralismus in der Bevölkerung und nicht zuletzt für ein «willkommenes Steueraufkommen» sorgten. Mit diesen Vorstellungen bekundete die Linke Mühe - «Reiche» habe es in Zug schon genügend, besser es würde Platz für günstigen Wohnraum geschaffen.
- Rägetenweg: Die Parzellen nordwestlich des Rägetenwegs (Pilgerweg) werden nicht ausgezont, wie dies die Fraktion Alternative-CSP forderte.
- Bröchli / Mülimatt / Oberwil Rebells: Nach rund zweistündiger Debatte kam der Grosse Gemeinderat auf seinen ablehnenden Entscheid vom vergangenen Dienstag zurück und entschied mit 23 zu 10 Stimmen, das Grundstück Mülimatt doch der Zone OeIB zuzuweisen. Den Rechtsumkehrentscheid beeinflusst haben wohl zwei Faktoren: Als Alternative zur Mülimatt stand nämlich auch die Einzonung eines Grundstücks beim Bröchli, direkt oberhalb der Bahnstation Oberwil, zur Diskussion. Doch für viele Mitglieder des Parlaments stellte diese Möglichkeit, wie der Debatte entnommen werden konnte, keine veritable Alternative dar – zu stark wäre dies ein Eingriff in die idyllische Landschaft gewesen. Zum anderen ersuchten die Barmherzigen Brüder von Oberwil, die Eigentümer dieser Grundstücke, um Einzonung. In einem Schreiben an alle Parlamentsmitglieder gaben sie die Zusicherung ab, qualitativ hoch stehende und trotzdem günstige Wohnungen zu erstellen. Das Parlament kam denn auch auf einen zweiten Entscheid zurück und zonte eines der beiden Grundstücke unterhalb des Franziskusheims in eine Zone W3 ein.
- Herti Nord: Dagegen hatte ein Rückweisungsantrag der Alternative–CSP für ein in der Reservezone Herti Nord gelegenes Grundstück der Korporation Zug keine Chance. Mit 8 zu 25 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt, dieses Land der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Es bleibt in der Zone W2B.
- Guthirt: Die städtische Liegenschaft Lüssiweg 17 / 19 wurde in eine Zone OeIB umgezont.
Das Parlament diskutierte die Bauordnung in 1. Lesung. Dabei ging es in erster Linie darum, das Regelwerk möglichst «schlank» zu halten, das heisst, allenfalls unnötige Vorgaben herauszustreichen. Dabei reichte tendenzmässig die Rechte mehr Anträge ein als die Linke. Die wichtigsten Änderungen:
§ 1 Bauausführung
Für Bauten und Anlagen in der Stadt Zug soll nicht flächendeckend der Minergiestandard eingeführt werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Alternative-CSP wurde deutlich abgelehnt.
§ 2 Gesundheitspolizeiliche Anforderungen
Der Satz «...ausschliesslich nach Norden ausgerichtete Wohnungen sind nicht zulässig...» wurde aus der Bauordnung gestrichen. Er stehe sinngemäss bereits in § 1, wurde argumentiert.
§ 4 Hindernisfreies Bauen
Der Paragraph 4 «Massgebend für behinderten- und betagtengerechtes Bauen sind die Gesetzgebung des Bundes und allfällige kantonale Erlasse» wurde gestrichen, da die Bestimmungen in übergeordnetem Recht enthalten seien.
§§ 11 Lärmschutz
«Lärmschutzmassnahmen haben sich in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Der Stadtrat kann diesbezügliche Auflagen festlegen.» Der Satz wurde gestrichen, da Mauern ohnehin bewilligungspflichtig sind.
Der Rat unterbrach die Sitzung um 20 Uhr und wird die Beratung der Ortsplanungsrevision an der Sitzung vom 17. Juni 2008 fortsetzen.
Sitzung vom 17. Juni 2008
Der Grosse Gemeinderat setzte die Beratung der Revision der Ortsplanung am Dienstag, 17. Juni 2008, mit der Beratung der Bauordnung fort. Dabei ging es auch um viele kleinere Änderungen und Präzisierungen der Bauordnung.
Nach rund siebenstündiger Beratung hat das Zuger Stadtparlament die Bauordnung in 1. Lesung abgeschlossen. Arealbebauungen müssen künftig eine höhere Hürde nehmen, dafür kippte das Parlament den Baumschutz aus der Bauordnung.
§ 27 Öffentlicher Aussichtsschutz
Grundsätzlich gebe es kein Recht auf Aussicht, hielt die SVP-Fraktion fest und wollte diese Bestimmung aus der Bauordnung streichen. Die Bau- und Planungskommission beantragte eine Änderung im Titel: Es gehe um prominente Aussichtspunkte, welche für die Öffentlichkeit geschützt werden sollen. Das Parlament stimmte der Ergänzung «öffentlicher» Aussichtsschutz zu.
§ 28 Erhaltung des Baumbestandes innerhalb der Bauzonen
Braucht es in der Bauordnung eine spezielle Bestimmung zum Schutz des Baumbestandes? Nein, befand die Mehrheit des Rates, es gebe genügend Bestimmungen ausserhalb der Bauordnung, argumentierten vor allem die bürgerlichen Fraktionen. Mit 18 zu 14 Stimmen wurde Baumschutz-Artikel abgelehnt.
§ 32 Arealbebauungen
Hängt eine qualitativ gute Arealbebauung mit der Grösse des Grundstücks zusammen? Ja, sagte die Mehrheit des Grossen Gemeinderates, und änderte die bisherige Regelung nach einem Vorschlag der CVP-Fraktion: In der Ebene muss die Fläche mindestens 3000 Quadratmeter betragen, an Hanglagen 4000 Quadratmeter (in der gültigen Bauordnung beträgt die einheitliche Mindestgrösse 2000 Quadratmeter). Zu Diskussionen führte das Thema Arealbebauung, weil vor allem in den Hanglagen zu intensiv und / oder unverhältnismässig gebaut wurde. Nicht weniger als 35 Begehren gingen in der öffentlichen Auflage beim Baudepartement ein. Deshalb schlug der Stadtrat eine Vergrösserung der Mindestgrundstücksfläche auf 4000 Quadratmeter vor, was der Mehrheit des Parlament denn ein doch zu grosses Grundstück ist. Mehrere Votanten wiesen darauf hin, dass nicht in erster Linie die Grundstücksgrösse, sondern der auf Arealbebauungen gewährte Bonus (zusätzliches Geschoss und höhere Ausnützung) entscheidend sei. Diesen Bonus schmälerte der Rat bereits an seiner letzten Sitzung.
§ 35 Quartiergestaltungspläne
Nach längerer Diskussion entschloss sich der Grosse Gemeinderat, die Bestimmungen über die Quartiergestaltungspläne in der Fassung des Stadtrates zu belassen.
§ 70 Stadtbildkommission
Die Stadtbildkommission wird den Stadtrat weiterhin beraten dürfen; einen Antrag der SVP-Fraktion zur Abschaffung der Kommission lehnten alle anderen Fraktionen ab. Der Anregung der FDP-Fraktion, die Kommission zu verkleinern, widersprachen mehrere Votanten.
§ 73 Abbruchbewilligung
Auf Antrag der SVP-Fraktion stimmte das Parlament mit 21 zu 16 Stimmen einer Ergänzung zu: Sollte eine Baute widerrechtlich besetzt werden oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sein, kann die Abbruchbewilligung sofort erteilt werden – auch wenn noch keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
Das Parlament berät die Ortsplanungsrevision am 24. Juni weiter; dann sind die Richtpläne an der Reihe.
Sitzung vom 24. Juni 2008
Der Grosse Gemeinderat setzte die Beratung der Revision der Ortsplanung am Dienstag, 24. Juni 2008, mit der Beratung der Richtpläne fort. Diese sind für die Behörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümer. Die Festsetzung der Richtpläne liegt daher in der Kompetenz des Stadtrates, das Parlament nimmt sie lediglich zur Kenntnis. Wie Stadträtin Andrea Sidler Weiss festhielt, sind Richtpläne ein Instrument zur Abstimmung aller mit Planungsaufgaben befassten Behörden.
Am meisten zu diskutieren gab erwartungsgemäss der Verkehrsrichtplan Verkehr. Der Plan übernimmt verschiedene Absichten des kantonalen Planes, im Besonderen Strassenbauvorhaben. Die meisten von ihnen ist die Stadt bereit, zu übernehmen (Stadttunnel, Verlängerung der General-Guisan-Strasse), empfindet sie gar als Bereicherung. Im Verkehrsrichtplan kann die Stadt jedoch auch zum Ausdruck bringen, was ihr nicht gefällt – zum Beispiel die Abklassierung der Chamerstrasse zu einer Gemeindestrasse. So entschied der Rat unter anderem auch:
- Zwischen dem Parkhaus Altstadt (früher: Casino) und der Altstadt soll kein Tunnel gebaut werden. Eint entsprechender Antrag der Fraktion Alternative-CSP wurde klar abgelehnt.
- Bei der Inbetriebnahme der Nordzufahrt will der Stadtrat flankierende Massnahmen zum Beispiel auf der Industriestrasse vornehmen, indem ein Riegel gesetzt wird. Die SVP-Fraktion war gegen diesen Vorschlag – allerdings chancenlos.
- Angenommen wurde ein Antrag der Fraktion Alternative-CSP, wonach in der Umgebung von öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden genügend Veloabstellplätze geschaffen werden müssen.
- Angenommen wurde der SVP-Antrag, dass für jeden aufgehobenen Parkplatz mindestens ein Ersatz geschaffen werden muss.
- Erfolg hatte ein Antrag der Fraktion Alternative-CSP, es sei von der Aabachstrasse zum Siemens-Areal ein öffentlicher Fussweg über das Siedlungsareal zu führen.
An der Sitzung vom 17. Juni 2008 kippte das Parlament den Baumschutz-Artikel ersatzlos aus der Bauordnung. Auf einen Antrag der SP-Fraktion kam der GGR nochmals darauf zurück. Der Antrag lautete, den Artikel der gültigen Bauordnung weiter zu verwenden, da er sich in den vergangenen 15 Jahren bewährt habe. Dieser Kompromiss überzeugte eine Mehrheit des Parlaments.
Überlegungen zur Oesch-Wiese
Das Thema Oesch-Wiese beschäftigte den Rat ein weiteres Mal: Diese Wiese westlich des Stierenmarktareals ist ein potentielles Erweiterungsgebiet für die Zuger Messe. Ein Teil dieses Grundstücks soll als langfristige Reserve für öffentliche Veranstaltungen und Nutzungen zur Verfügung stehen. Dazu ist jedoch keine Erweiterung der Zone öffentliches Interesse nötig, die Stadt will der Eigentümerfamilie auch kein Land abkaufen, sondern vielmehr eine neue Zone mit besonderen Vorschriften schaffen. Die Mitglieder des Parlaments nahmen den Vorschlag interessiert auf, handelten sich jedoch Bedenkzeit aus. Das Geschäft wird an der kommenden Sitzung vom 1. Juli entschieden.
Einfamilienhauszone diskutiert
Erneut kam das Parlament auf die so genannten W1- und W2A-Zonen zu reden, die vor allem zahlungskräftige Personen anziehen sollen. Der Stadtrat unterbreitete dem Parlament geeignete Grundstücke in den Gebieten Freudenberg und Gimenen. Bevor jedoch es jedoch zu konkreten Einzonungen kam, diskutierte der Rat das Thema nochmals grundsätzlich. Mache es Sinn, eine zahlungskräftige Klientele nach Zug zu holen mit dem Ergebnis, diese zusätzlichen Steuererträge nach Bern abzuliefern? Die Befürworter argumentierten, gerade wegen der zunehmenden Abgaben in die kantonalen und eidgenössischen Finanzausgleichskassen sei die Stadt Zug auf neue, gute Steuerzahler angewiesen. Schliesslich entschied sich der Rat für eine Konsultativabstimmung und erkor aus sieben Vorschlägen fünf mögliche Varianten aus. Auch hier entschied das Parlament, das Geschäft nochmals in den Fraktionen zu beraten und die Entscheide an der Sitzung vom 1. Juli zu fällen.
Nochmals Diskussion über Einzonungen in Oberwil
Zum dritten Mal diskutierte das Parlament die Einzonungen in Oberwil. Ein Rückkommensantrag der Fraktion Alternative-CSP forderte, die Einzonungen rückgängig zu machen. Auf der einen Parzelle soll der Platz für die Oberwil Rebells eingerichtet werden – indessen: Um die Lärmimmissionen zu minimieren, müsste eine Halle gebaut werden, argumentierte die Fraktion Alternative-CSP. Dieses Vorhaben sei jedoch ohne Chancen. Besser man verfolge das Projekt in der Herti. Die Fraktionen FDP, CVP, SVP und SP hielten an der Einzonung fest. Auch der Stadtrat befürwortet die Beibehaltung. Die Landeigentümer, die Barmherzigen Brüder, hätten sich für den Bau von preisgünstigen Wohnungen ausgesprochen. Über den Bau einer Halle werde das Volk entscheiden. Mit den Stimmen der Fraktionen Alternative-CSP blieb das Parlament bei seinem Entscheid der vorletzten Sitzung.
Sitzung vom 1. Juli 2008
Der Rat setzte die Beratung der Ortsplanung fort und behandelte einige offene Fragen:
Oesch-Areal: Der nordöstliche Teil des Oesch-Areals soll auf einer Fläche von 8000 Quadratmetern der Zone OIB zugeordnet werden. Das beschloss der Rat mit 27 zu 8 Stimmen auf Antrag der Fraktion Alternative-CSP. Gleichzeitig brachte der Rat zum Ausdruck, dass der Stadtrat Kaufverhandlungen mit der Eigentümerin aufnehmen soll. Vor allem FDP und Alternative-CSP plädierten im Sinne einer langfristigen Strategie für einen Kauf dieses Grundstücks. Damit wäre nicht nur der Zuger Messe und deren Ausbau gedient, sondern auch der Allgemeinheit. Die SVP-Fraktion , es sei nicht Sache des Staates, Land für eine private Unternehmung zu kaufen, die eine Messe betreibe.
Einfamilienhaus-Zone: Die von der FDP-Fraktion geforderte Einfamilienhaus-Zone kommt nun doch nicht. Nachdem das Parlament schon in den vorgängigen Sitzungen mögliche Gebiete diskutierte, hätte es an dieser Sitzung nun aus einer Liste von sechs möglichen Arealen eines oder mehrere mit einer Fläche von rund 20'000 Quadratmetern bestimmen sollen. Überraschenderweise resultierte aus einer Variantenabstimmung das von der CVP-Fraktion vorgeschlagene Gebiet Freudenbühl-Hasenberg (rund 22'000 Quadratmeter gross). Als es dann um die effektive Einzonung ging, lehnte sie der Rat jedoch ebenso überraschend und grossmehrheitlich ab.
Damit ist die Revision der Ortsplanung in 1. Lesung abgeschlossen. Die öffentliche Auflage ist für August / September 2008 vorgesehen.