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Inhalt
Neugestaltung Bahnhofränder Ost: Vorvertrag zu einem Dienstbarkeitsvertrag, Genehmigung - Bericht und Antrag des Stadtrats
Neugestaltung Bahnhofränder Ost: Vorvertrag zu einem Dienstbarkeitsvertrag, Genehmigung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 19. August 2003
Das Wichtigste im Überblick
Der neue Bahnhof wird über eine grosszügige Fussgängerpassage erschlossen. Diese mündet im Osten in den Bereich der privaten Grundstücke der Migros-Pensionskasse und der Zuger Kantonalbank. Bereits 1987 wurde mit den seinerzeitigen Grund-eigentümern ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen, mit welchem das öffentliche Fusswegrecht und das Baurecht für die Fussgängerunterführung der Baarerstrasse mit Rampe begründet sind.
Die Rampe und die Unterführung sind erstellt, allerdings sind die Platzverhältnisse am westlichen Ende der Rampe, beim Ausgang aus der Bahnhofpassage sehr eng. In Zusammenarbeit mit dem Anstösser an die Fussgängerunterführung der Baarerstras-se wurde eine bessere, grosszügigere Lösung erarbeitet. Der vorliegende Vorvertrag zu einem Dienstbarkeitsvertrag regelt die erforderlichen Fusswegrechte, Baurechte und die Kostentragung der Umgestaltung zwischen der Zuger Kantonalbank und der Stadt Zug.
Zugehörige Objekte
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G1754 (PDF, 58.45 kB) | Download | 0 | G1754 |
G1754 Beilage 2 (PDF, 320.63 kB) | Download | 1 | G1754 Beilage 2 |
G1754 Beilage 3 (PDF, 51.28 kB) | Download | 2 | G1754 Beilage 3 |
G1754 Beilage 4 (PDF, 626.85 kB) | Download | 3 | G1754 Beilage 4 |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1356 vom 30. September 2004; Beilage 1 (PDF, 40.61 kB) | Download | 4 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1356 vom 30. September 2004; Beilage 1 |