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Grosser Gemeinderat: Interpellationsbeantwortung provoziert Kulturförderungsdebatte
Bereits im Vorfeld der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) zeichnete sich ab, dass es keine normale Sitzung geben würde: Nach den zwei Interpellationen der SVP- und der glp-Fraktion, die für die Sitzung traktandiert waren, schoben die beiden Fraktionen zum Thema Kulturkommission gleich noch eine «Kleine Anfrage» sowie eine «Dringliche Motion» nach. Dementsprechend begann die Sitzung des Stadtparlaments schon beim ersten Traktandum turbulenter als sonst. Philip C. Brunner (SVP) stellte den Antrag, die Traktandenliste umzustellen und die sachlich zusammenhängenden Vorstösse, die beiden Interpellationen (Traktandum 7 und 8) zuerst und die «Dringliche Motion» (Traktandum 2) gleich anschliessend nacheinander zu beraten. Urs Bertschi (SP) votierte dagegen und warf den Interpellanten vor, sie wollten mit der Umstellung der Traktanden nur die Stimmung im Parlament aufheizen, bevor über die Dringlichkeit der Motion abgestimmt werde. Ratspräsident Bruno Zimmermann (SVP) stellte sodann klar, dass zuerst zwingend über die Dringliche Motion befunden werden müsse. Anschliessend sei eine Beratung der beiden Interpellationen durch eine Umstellung der Traktandenliste möglich. Schliesslich beschloss der GGR mit 25 gegen 11 Stimmen die Änderung der Traktandenliste: Die beiden Interpellationen wurden neu als 3. und 4. Geschäft nach Traktandum 2 «Eingänge parlamentarische Vorstösse und Eingaben» und der Behandlung der «Dringlichen Motion» traktandiert. Ratspräsident Bruno Zimmermann wies darauf hin, dass es für eine Dringlichkeit eine Zweidrittelmehrheit des Rates brauche. Werde diese heute nicht erreicht, werde die Überweisung der Motion auf die GGR-Sitzung vom 4. Dezember 2019 traktandiert.
Anschliessend konnte die Beratung der einzelnen Geschäfte beginnen. Mit ihrer «Dringlichen Motion: Reglement über die Kulturförderung: Für eine faire und transparente Kulturpolitik» wollten die SVP- und die glp-Fraktion den Stadtrat beauftragen, ein Reglement über die Kulturförderung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu Beratung und Beschluss vorzulegen. Als Begründung führten die Motionäre in ihrem Vorstoss aus, die aktuelle Kulturförderung der Stadt Zug basiere auf intransparenten, unfairen und rechtlich heiklen Prozessen. Unter der ungenügenden Corporate Governance in der Kulturförderung würden nicht nur die lokalen Kulturschaffenden leiden, sondern auch die kulturelle Vielfalt, der Ruf der Stadt, ihrer Verwaltung und Regierung. Die bestehenden stadträtlichen Verordnungen und Richtlinien seien veraltet und würden nicht eingehalten. Um dies zu verdeutlichen, erstellten die Motionäre eine Liste. Diese sollten die grundlegende Dimension und die Systematik der Missstände rund um die städtische Kulturförderung aufzeigen und seien nicht abschliessend. Die Motionäre kritisierten, die eigene Verordnung und die kantonale Gesetzgebung würden in mehreren Punkten nicht eingehalten, die Ausstandspflicht werde regelmässig verletzt, es seien widersprüchliche Zahlen bei Geschäften, Sitzungen, Protokollen und der Rechnung festzustellen und bei der Vergabe von Geldern herrsche absolute lntransparenz. Angesichts dieser unhaltbaren Zustände und in Anbetracht der jüngsten Vorkommnisse bestehe dringender Handlungsbedarf. Der Stadtrat werde deshalb aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit dem GGR ein verbindliches Reglement zur Kulturförderung auszuarbeiten, um die Corporate Governance und das Vertrauen in die Kulturförderung wiederherzustellen. Aus all diesen Gründen beantragten die Motionäre eine dringliche Überweisung der Motion. In der anschliessenden Debatte doppelte Gregor Bruhin (SVP) im Namen der Motionäre nach: Aus der Beantwortung der beiden Interpellationen gehe hervor, dass es dringend Lösungen brauche, weshalb die Dringlichkeit angezeigt sei, auch um das Thema ohne Dringlichkeit nicht an der Budgetdebatte nochmals besprechen zu müssen. Im Gegensatz dazu erachteten die anderen Fraktionen das Thema nicht als dringlich, SP-Fraktionschef Urs Bertschi brachte die Stimmung auf den Punkt, als er sagte: «Wir wollen keine Kulturkinder mit dem Bade ausschütten.» In der Schlussabstimmung lehnte der Rat die Dringlichkeit mit 23 gegen 14 Stimmen ab. Damit wird die Motion für die GGR-Sitzung vom 4. Dezember zur Überweisung traktandiert.
Interpellation der Fraktionen SVP und glp vom 10. Oktober 2019: «Fragen zur Transparenz: Fragwürdige Entscheidungen der Kulturkommission» – Antwort des Stadtrats Nr. 2559 vom 5. November 2019
In Namen der Interpellanten leitete David Meyer (glp) die Debatte ein. Er kritisierte den seiner Meinung nach mehr als mangelhaften, nichtssagenden Projektbeschrieb für das Atelier in Genua und forderte Stadtpräsident Karl Kobelt auf, doch bitte zu erklären, wo dieser die hohe Qualität der Projekteingabe festgestellt habe. Diese provokative Aussage war nur der Auftakt für die anschliessende fast eineinhalbstündige Debatte, wobei schnell klar wurde, dass alle Fraktionen die Stossrichtung der Interpellation unterstützten: Die Vorstösse seien richtig und notwendig, es seien Fehler gemacht worden, auch die Fehlerkultur sei ein Thema, nun gelte es, die richtigen Massnahmen daraus abzuleiten, die Protokollierung sei nicht das alleinige Problem. «Das Atelierstipendium ist nur die Spitze des Eisberges der diversen Missstände», sagte Gregor Bruhin (SVP). Tabea Zimmermann Gibson (AL-CSP) dankte Stefan W. Huber (glp) und Gregor Bruhin für ihre Hartnäckigkeit, die sie an den Tag gelegt hätten. Das Positive an der Geschichte sei, dass das System «Check and Balances» funktioniert habe und dass nun dank diesem Einsatz Fehler korrigiert werden könnten: «Für die Fraktion AL-CSP ist ganz klar, dass es für die Kulturförderung der Stadt Zug nun Richtlinien geben muss, die klar und transparent sind und die auch eingehalten werden.» Dazu gehöre, dass die Kulturkommission professionell und transparent arbeite und die Listen für Unterstützungsbeiträge veröffentliche. Dies sei sicher auch im Interesse der Künstlerinnen und Künstler, welche dadurch eine öffentliche Anerkennung erhielten. Ihr Nachredner Stephan W. Huber (glp) hatte sich akribisch mit den Protokollen der Kulturkommission der letzten drei Jahre auseinandergesetzt. Er trug eine lange Liste vor mit Versäumnissen, Unkorrektheiten und Fehler, welche aus den Protokollen nachzuweisen seien. Abschliessend fragte er versöhnlich: «Wie können wir die Kultur der Stadt Zug fair, gerecht und transparent organisieren?»
In seiner Funktion als Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) machte Philip C. Brunner deutlich, dass es nicht Auftrag der GPK sei, die Protokolle und die finanziellen Beiträge der Kulturkommission im Einzelnen zu prüfen. Er mahnte jedoch: «Es ist nicht der ganz ganz grosse Skandal», aber der neue Departementsvorsteher müsse sich nun diesem Thema annehmen: «Es geht nicht um Geld, es geht um Stukturen.» Stadtpräsident Karl Kobelt zeigte sich in seinem abschliessenden Votum einsichtig. Es seien Fehler gemacht worden, nun gelte es, die Lehren für die Zukunft zu ziehen. Und an Stefan W. Huber adressierte er im Zusammenhang mit dessen eingehendem Studium der Kulturkommission-Protokolle die Frage: «War das Vergangenheitsbewältigung oder Zukunftsgestaltung?» Im Hinblick auf die Gestaltung der Zukunft kündigte der Stadtpräsident den bevorstehenden Start eines partizipativen Prozesses für eine neue Kulturstrategie an, in welchem auch die Rolle der Kulturkommission zu diskutieren sein werde.
Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und wird von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Interpellation der Fraktionen SVP und glp vom 16. Oktober 2019: «Verbindliche Kommissionsentscheidungen – Unzulässige Rechtspraxis in der Stadt Zug?» Antwort des Stadtrats Nr. 2560 vom 5. November 2019
Nach der eingehenden Debatte zur vorangehenden Interpellation erübrigte sich für den Rat die Diskussion der stadträtlichen Antwort zu diesem Geschäft.
Die Antwort des Stadtrates wurde stillschweigend zur Kenntnis genommen und wird von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Ornithologischer Verein der Stadt Zug (OVZ): Jährlich wiederkehrende Beiträge an die Kosten der Betreuung der Tiergehege für die Jahre 2020 bis 2023
Seit über 125 Jahren betreibt der Ornithologische Verein der Stadt Zug die Voliere, den Fasanengarten und das Hirschgehege an der Zuger Seepromenade. Die Stadtvoliere und das Hirschgehege werden von Einheimischen wie auch von Touristen gerne besucht und stossen weitgehend auf positive Resonanz. Auch die Fraktionen schätzen ausnahmslos die Tiergehege und empfinden die Arbeit des Vereins als sinnvoll. Trotz grosser Dankbarkeit wurde der Verein von den Fraktionen dazu ermutigt, neue Projekte anzugehen und attraktive Ideen einzubringen. Philip C. Brunner (SVP) schlug beispielsweise vor, das Hirschgehege auf die Oeschwiese zu verlegen. Auch der Stadtrat fordert in seinem Bericht, dass sich der Verein Gedanken über eine zeitgemässe weitere Entwicklung der Tierhaltung machen soll. Im Bericht wurde beantragt, dem Verein für die Betreuung der Tiergehege einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 120'000 Franken für die Jahre 2020 bis 2023 zu bewilligen. Der Beitrag soll somit um 10'000 Franken gekürzt werden. Grund dafür ist das relativ hohe Vermögen über 200'000 Franken, womit der Verein die Kürzung stemmen könne. Ausserdem beantragt der Stadtrat eine jährliche Entschädigung von 8'000 Franken für Lernende oder eine Praktikumsstelle. Die GPK empfahl, die Vorlage mit 6 zu 0 Stimmen anzunehmen, der GGR stimmte der Vorlage mit 37 zu 0 Stimmen zu.
Motion Gregor R. Bruhin und Philip C. Brunner, beide SVP, und Mitunterzeichnende, vom 20. März 2019: Keine weiteren Parkplatzaufhebungen in der Innenstadt
Die Motionäre aus dem Kreis des Grossen Gemeinderats verlangten die Aufhebung von Parkplätzen im Rahmen des Bebauungsplans Post bis zum rechtskräftigen Beschluss über die Umsetzung der Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» auszusetzen. Mit der Initiative wurde der Stadtrat beauftragt, den Bebauungsplan Post so abzuändern, dass die aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze in der Altstadt – ausser auf dem oberen Postplatz – erhalten bleiben. Vier Wochen nach dem Volksentscheid, am 10. Juni 2018, reichte das städtische Baudepartement der kantonalen Baudirektion die Bebauungsplanänderung zur Vorprüfung ein. Das geplante Vorgehen wurde mit negativem Vorbescheid abgelehnt. Im Januar 2019 entschied der Zuger Stadtrat, einen neuen Antrag zu stellen, welcher die früheren Bedenken des Kantons berücksichtigt. Gemäss Stadträtin Eliane Birchmeier bezogen sich die Bedenken des Kantons unter anderem auf den Perimeter. Sie verwies auf die Ortsplanungsrevision, die neue und wichtige Erkenntnisse über die Mobilität in Zug bringen werde. Die Arbeiten am neuen Bebauungsplan Postplatz würden fortgesetzt, sobald die Erkenntnisse der Ortsplanungsrevision vorliegen. Somit werde sichergestellt, dass der neue Plan mit den übergeordneten Strategien kompatibel sei. Die oberirdischen Parkplätze auf dem unteren Postplatz bleiben aufgrund des hängigen Beschwerdeverfahrens bis auf weiteres erhalten.
Roman Küng beantragte im Namen der SVP-Fraktion die Erheblicherklärung der dringlichen Motion. Der Stadtrat würde damit aufgefordert, alles Mögliche für die Erhaltung der Parkplätze zu tun und dies werde mit der Abschreibung der Motion nicht erfüllt. Auch Karin Hägi kritisierte im Namen der SP-Fraktion das Vorhaben des Stadtrates. Es sei nichts Neues, dass Bebauungspläne nicht eingehalten oder nicht umgesetzt würden. Die Fraktion wünsche sich einen mutigen Stadtrat, der möglichst bald einen umsetzbaren Bebauungsplan vorlegt, statt auf die Ergebnisse der Ortsplanungsrevision abzuwarten.Die Motion wurde mit 23 zu 12 Stimmen als nicht erheblich erklärt.
Interpellation der SVP-Fraktion vom 12. September 2019: Wie kann vermieden werden, dass Stadtzuger Steuergeld für Negativzinsen indirekt an die Schweizer Nationalbank zurückfliesst?
Antwort des Stadtrats Nr. 2556 vom 22. Oktober 2019
Die Negativzinsen stellen für den Stadtrat kein Problem dar – im Gegenteil: Wenn die Stadt temporär über zu wenig liquide Mittel verfügt, nimmt sie kurzfristig Geld auf – und profitierte davon, indem sie Zinsen erhält, 2018 total 52'022 Franken. Der Stadtrat kann dabei auf sein Cash-Management bauen: Dieses optimiert die Geldströme und auf der anderen Seite bestehen mit Finanzinstituten sowohl Limiten für Guthaben ohne Negativzinsen wie auch für mögliche Kreditlimiten für Fremdfinanzierungen. Interpellant Thomas Dubach, SVP, zeigte sich im Rat erleichtert und erfreut darüber, dass Negativzinsen für die Stadt Zug keine Probleme aufwerfen würden. Auch Alexander Eckenstein (FDP) attestierte dem Finanzdepartement Professionalität im Umgang mit dem Liquiditätsmanagement. Es sei gelungen, «die Negativzinsen ins Positive zu wenden».
Der Grosse Gemeinderat nahm von der Antwort des Stadtrats Kenntnis und schrieb die Interpellation von der Geschäftskontrolle ab.
Interpellation von Thomas Dubach, SVP, vom 30. Juli 2019: Freizeitbetreuung
In seiner Anfrage an den Stadtrat erkundigte sich der Interpellant nach der ausserschulischen Freizeitbetreuung. Der Stadtrat antwortete darauf, dass er sich zum Ziel gesetzt habe, den Bedürfnissen der einzelnen Bevölkerungsgruppen der Stadt Rechnung zu tragen. Darunter fällt etwa die Weiterentwicklung der modularen Tagesschule, mit welcher die Stadt Zug auf eine familienfreundliche, bildungsgerechte und finanzierbare Schul- und Bildungsentwicklung abzielt. Auch würden nochmals grundlegende Fragestellungen beleuchtet und bisherige Parameter überprüft (Tarif-, Verpflegungsmodelle, Personelles, Tarifpolitik etc.). Ziel dieses Optimierungsprozesses sei, jedem Kind ein Betreuungsplatz im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Auf eine entsprechende Frage des Interpellanten hält der Stadtrat fest, dass per Schuljahr 2028/29 circa 1400 Kinder der insgesamt rund 2300 prognostizierten Schülerinnen und Schüler der Stadt Zug die Freizeitbetreuung besuchen werden. Die Stadt könne als Trägerin der Freizeitbetreuung hinsichtlich Quantität und Qualität, Platzvergabe, Kooperation mit der Schule und ihrer konzeptionellen Ausrichtungen direkt steuern, betont der Stadtrat. Damit erfülle die Stadt Zug die Voraussetzung für eine optimale Ausgestaltung. Private Trägerschaften dagegen fänden sich eher nur noch in ländlichen Gebieten, weil ihnen die nötige Erfahrung fehle.
Mit dieser Antwort zeigte sich der Interpellant nicht zufrieden. Nicht nur hinke das Angebot der Nachfrage hinterher, sagte Thomas Dubach. Deshalb müssten auch private Anbieter von ausserschulischen Freizeitbetreuungs-Angeboten eine Chance erhalten. Firmen sollten die Möglichkeit erhalten, ihren Beitrag zu leisten. Dieser Meinung schloss sich auch die CVP-Fraktion an. Neutral in der Bewertung verhielt sich die FDP-Fraktion, verwies aber dennoch auf ihren Vorstoss «nach genügend Plätzen in der Freizeitbetreuung» und der Forderung, das Angebot solle für alle sozialen Schichten möglich bleiben. Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass die Anliegen zu ausserschulischem Lernen und der Freizeitbetreuung weiter fundiert behandelt werden sollen.
Der Antrag von Thomas Dubach auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 29 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Interpellation wird als erledigt von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Rücktritt aus dem Grossen Gemeinderat
Am Schluss der Sitzung erklärte Stefan Moos (FDP) seinen Rücktritt aus dem Rat per Ende November 2019 und nach 17 Jahren Ratszugehörigkeit; er präsidierte den Rat in den Jahren 2013/14 während des 50-Jahr-Jubiläums des Grossen Gemeinderats. Seine Nachfolge wird Laurence Uttinger (geb. 1978) antreten.
Hinweis
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier
Zug, 19. November 2019
Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter
Beatriz Bütikofer, Mitarbeiterin Kommunikation