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Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau bestimmt

10. März 2009
Das Zuger Stadtparlament möchte spezielle Zonen für den preisgünstigen Wohnungsbau: Es hat drei Gebiete bestimmt, die in den Genuss von Ausnützungsboni kommen, wenn sie nach Richtlinien für preisgünstige Wohnungen des Bundes erstellt werden. Im Weiteren hat der Rat bei der Beratung der Revision Ortsplanung in 2. Lesung zwei Parzellen für den Bau von Einfamilienhäusern bestimmt.
Der Grosse Gemeinderat nahm in der ersten von drei Sitzungen die Beratung der Ortsplanung in zweiter Lesung in Angriff. Im Sommer 2008 schloss der Rat die 1. Lesung ab, anschliessend lag das Planwerk öffentlich auf. Über 190 Einwendungen aus der Bevölkerung gingen ein. Diese wurden vom Stadtrat behandelt, später in der Bau- und Planungskommission. Am Dienstag, 10. März 2009, von 14 bis 19 Uhr diskutierte der Rat unter dem Vorsitz von Präsidentin Isabel Reinhart (CVP) die Einwendungen und Anträge des Stadtrats sowie der Bau- und Planungskommission. Dabei ging es in der Sitzung vom Dienstag um den Zonenplan, wovon die wichtigsten Punkte die folgenden waren:


  • W1-/W2-Zonen: Die bürgerlichen Fraktionen hatten mit ihrem Antrag Erfolg, zwei Zonen von insgesamt rund 15'000 Quadratmetern der W1- und W2-Zonen zuzuordnen. Bei den Parzellen handelt es sich um ein im städtischen Besitz befindliches Gebiet in der Gimenen mit rund 8‘797 Quadratmetern und um eine Parzelle im Gebiet Hasenbüel mit rund 5‘910 Quadratmetern. Der Erlös aus dem Verkauf der städtischen Liegenschaft soll dabei dem preisgünstigen Wohnungsbau zu Gute kommen. Die Linke hatte mit der Einzonung Mühe: Es sei problematisch das kostbare Bauland Einzelnen zur Verfügung zu stellen. Allerdings lenkten Teile der Link ein, als die bürgerlichen Fraktionen Zugeständnisse zum preisgünstigen Wohnungsbau signalisierten.
  • Preisgünstiger Wohnungsbau: Stadtrat und Parlament wollen einen aktiven Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot und der teuren Wohnungen in der Stadt Zug leisten. Dabei geht es um drei Massnahmen: 1. einen Ausnützungszuschlag für den Bau von preisgünstigen Wohnungen; 2.  die Festsetzung von überlagernden Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau im Zonenplan und in der Bauordnung, und um 3. die finanzielle Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus mittels eines Fonds oder einer Stiftung (unabhängig von der Ortsplanung).
Diese Massnahmen wurden vom Parlament mit grossem Mehr gutgeheissen. Es wurden drei Zonen bestimmt, für welche die Anreize für den preisgünstigen Wohnungsbau gelten sollen: bei der Rankstrasse, in der Riedmatt und in der Schleife. Ursprünglich vorgesehen war auch eine Zone beim Franziskusheim, doch beschloss der Rat entgegen seinem Entscheid der 1. Lesung, die Parzelle wieder der Landwirtschaftszone zuzuteilen. 
  • Oesch-Wiese: Die idyllische Wiese am See beim Anfang des Chamer Fusswegs bleibt in der Zone des öffentlichen Interesses (Zone OIB). Mit 26 zu 7 Stimmen lehnte der Rat einen Antrag von Urs B. Wyss (CVP) ab, die Wiese in die Zone W2A zu legen. Wyss begründete seinen Antrag damit, die Wiese befinde sich seit rund 30 Jahren in dieser Zone, aber eine öffentliche Nutzung sei noch nie in Erwägung gezogen worden. Über das Oesch-Areal in der Herti und das Braunviehzuchtareal wird der Rat an der nächsten Sitzung entscheiden. 
 


  • Gebiet Bröchli / Mülimatt: Eine Parzelle im Gebiet Bröchli sollte nach Ansicht von Urs B. Wyss in eine Zone OiB gelegt werden, damit dort für die Oberwil Rebells eine Halle erstellt werden kann. Für die Mehrheit des Rates kommt dieser Standort ausserhalb des Siedlungsgebietes für eine Sportstätte nicht in Frage. Realistischer sei eine Halle auf einer Parzelle hinter dem Seniorenzentrum Mülimatt in Oberwil: Der Rat beschloss eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in eine Zone OIB mit Zweckbestimmungen.


Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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