Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Baugesuche
Weinberger Peter, Ibelweg 18c, Zug
Abbruch Wohnhaus Assek Nr. 1602a, Ammannsmatt 25; Neubau Einfamilienhaus mit Wintergarten und Sonnenkollektoren, 2 Autoabstellplätze, GS 2396, Ammannsmatt 25
Einsprachefrist bis und mit dem 22. April 2009
Einsprachen sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 innert der Auflagefrist schriftlich beim Baudepartement, St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258,
6301 Zug, einzureichen. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Vollzug der Verordnung zum kantonalen Energiegesetz per 01. Januar 2009
Beim Baubewilligungsverfahren sind aufgrund der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz ab dem 1. Januar 2009 einige Änderungen zu beachten.
1. Stichtag für die Änderungen ist der 01. Januar 2009. Massgebend ist das Datum der Baugesuchseingabe.
2. Der Energienachweis ist spätestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen. Vor Beginn der Bauarbeiten muss der Energienachweis genehmigt sein.
3. Der Energienachweis wird von der Baubehörde kontrolliert. Sie kann damit auch Dritte beauftragen.
4. Baukontrollen werden durch die Baubehörde durchgeführt. Sie kann damit auch Dritte beauftragen.
5. Im Jahr 2009 sind sowohl die Schweizer Norm SN 520 380/1 „Thermische Energie im Hochbau“ mit Ausgabejahr 2007 als auch jene mit Ausgabejahr 2009 zulässig.
6. Bei neuen oder erweiterten Gebäuden darf nicht erneuerbare Energie den zulässigen Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser zu höchstens 80% decken. (80/20% Regel)
Im Übrigen sind die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn) wegleitend. Diese Änderungen sind von einer Übergangsfrist ausgenommen.
7. Die Unterlagen sind 2-fach mit mindestens 1 Plansatz (Massstab 1:100) einzureichen.
Zug, 3. April 2009 Baudepartement der Stadt Zug / Baubewilligungen