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Bahnhofränder Ost: a) Anpassung der Umgebung und Ersatz Rampe durch Rolltreppe; Baukredit, b) Überdachung Fussgängerpassage; Baukredit - Bericht und Antrag der GPK

26. November 2003
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1770.2

Bahnhofränder Ost:
a) Anpassung der Umgebung und Ersatz Rampe durch Rolltreppe, Baukredit
b) Überdachung Fussgängerpassage, Baukredit

Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 26. November 2003

Zusammenfassung
  • Die in der Vorlage unter Punkt 4.2 aufgeführte Kostenaufstellung für die geplante Niveausenkung des Veloabstellplatzes erscheint der Kommission unverhältnismässig. Die Problematik liegt in WWZ-Leitungen, welche direkt darunter geführt sind. Es soll daher abgeklärt werden, ob eine Verlegung dieser Leitungen wirklich notwendig ist. Somit können massiv Kosten eingespart werden. Das Bauamt wird genau so verfahren, d. h. der Kredit wird nicht einfach ausgegeben, sondern kosteneffizient verwendet.
  • Der Abbruch der Rampe und die Lösung mit der Rolltreppe wird von der Kommission begrüsst. Vor dem Bahnhofseingang können sich Fussgänger und Velofahrer kreuzen, daher braucht es hier für die Verkehrssicherheit eine klare Signalisation.
  • Die Überdachung bietet zwar einen gewissen Komfort, wird in der Kommission jedoch nicht als zwingend notwendig erachtet. Ein Gegenargument ist auch, dass ohne Überdachung ein grosszügiger Platz entsteht. Die Stadt hat in dieser Frage keinen Zugszwang und kann diese Option zu einem späteren Zeitpunkt immer noch wahrnehmen.
  • Der finanzielle Beitrag der Zuger Kantonalbank von Fr. 250'000.-- soll in den Beschluss a) Anpassung Umgebung und Ersatz Rampe durch Rolltreppe integriert werden.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und in Kenntnis des Berichtes und Antrages des Stadtrates vom 4. November 2003 sowie in Kenntnis des Berichtes und Antrages der Bau- und Planungskommission vom 18. November 2003 empfiehlt die GPK den Beschluss a) Anpassung Umgebung und Ersatz Rampe durch Rolltreppe zur Annahme und den Beschluss b) Überdachung Rolltreppe Fussgängerpassage zur Ablehnung. Daher stellt die Geschäftsprüfungskommission folgenden Antrag: Auf die Vorlage sei einzutreten und es sei
  • der Baukredit von Fr. 1'500'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung gemäss Beschlussesentwurf des Stadtrates mit folgender Änderung von Ziffer 1 zu bewilligen:Ziff. 1: … wird ein Kredit von Fr. 1'500'000.-- (abzüglich Beitrag der Zuger Kantonalbank von Fr. 250'000.--) zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
  • der Baukredit von Fr. 350'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung gemäss Beschlussesentwurf des Stadtrates abzulehnen.

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