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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Hochhausleitbild: Analyse und städtebauliche Prinzipien
Wohl konzentrieren sich Hochhäuser im Norden der Stadt, um die Baarerstrasse und die Bahngeleise. Aber dieser Bereich zieht sich – mit anderer Funktion – über die grossen Wohngebiete bis an die Westgrenze der Stadt. Die Qualität dieser Bauten ist sehr verschieden. Umgekehrt stehen Hochhäuser, zum Teil von beachtlicher architektonischer und städtebaulicher Qualität, am Osthang über dem Zugersee.
Drei Höhenklassen
Nach dieser Analyse sind die Verfasser zum Schluss gekommen, dass sich weder eindeutige Hochhausgebiete definieren lassen, noch existieren grössere Gebiete, in welchen sich ein absolutes Verbot aufdrängen. Der Entscheid über weitere Hochhäuser soll von der konkreten Situation und dem entsprechenden Projekt abhängig gemacht werden. Dies bedeutet zunächst, dass Hochhäuser fast auf dem gesamten Stadtgebiet möglich sind. Selbstredend sind die Altstadt, die Ortsbildschutzzonen (St. Michael, Guggi, Vorstadt, Neustadt, Gartenstadt, Lüssi, Oberwil und Zugerberg) und die Sperrzone entlang dem Seeufer gemäss Volksinitiative in Teilen ausgenommen.
Das mögliche Hochhausgebiet wird in drei Höhenklassen unterteilt: bis 40 Meter vor allem im Süden, bis 60 Meter vor allem in den Wohngebieten des Nordens und über 60 Meter im Bereich Baarerstrasse, Geleise und Gubel- / General-Guisan-Strasse. Damit wird dem städtebaulichen Konzentrationsprozess im Bereich der nördlichen Hauptachsen Rechnung getragen.
Dennoch soll die Bewilligung für ein Hochhaus die Ausnahme bleiben und einer strengen Prüfung bedürfen. Dazu gehört in erster Linie, dass sich das Projekt in einen der sieben Hochhaustypen, welche im Rahmen der Untersuchungen für die Stadt Zug definiert wurden, einreihen und sich mit dessen Verwirklichung ein eindeutiger städtebaulicher Gewinn für Zug erzielen lässt.
Hochhausleitbild Stadt Zug
Der Grosse Gemeinderat hat am 18. November 2009 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Hochhausstandorte mit Vernunft» zum Beschluss erhoben. Zukünftig können in der Stadt Zug Hochhäuser nur noch gestützt auf ein Hochhausleitbild bewilligt werden. Das Baudepartement hat darauf den Auftrag erteilt, für das ganze Stadtgebiet ein Hochhausleitbild zu erarbeiten.
In einer ersten Phase, welche nun abgeschlossen ist, wurden vom Architekturbüro Meili Peter Architekten Zürich in Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten eine Analyse und städtebauliche Prinzipien für ein Hochhausleitbild erarbeitet. Diese Studie wird, wie vom Stadtrat mehrfach kommuniziert, der Bevölkerung noch vor den Sommerferien vorgestellt.
Das eigentliche Leitbild wird nach den Sommerferien erarbeitet. Der Stadtrat wird im Herbst 2009 das Leitbild gestützt auf die vorliegende Studie sowie die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Diskussion beraten und verabschieden.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Montag, 29. Juni 2009, 19.30 Uhr,
in der Aula des Kaufmännischen Bildungszentrums Zug, Aabachstr. 7, Zug
Die Studie wird von Prof. Marcel Meili erläutert; an der Diskussion nehmen teil: Stadtpräsident Dolfi Müller, Stadträtin Andrea Sidler Weiss, Stadtarchitekt Beat Aeberhard und Stadtplaner Harald Klein.
Aufzeichnung der Medienkonferenz durch ZUG-TV