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Stadtkerndurchfahrt: Sanierung Neugasse; Baukredit, Sanierung Grabenstrasse; Projektierungskredit - Bericht und Antrag der GPK
Stadtkerndurchfahrt:
Sanierung Neugasse; Baukredit
Sanierung Grabenstrasse; Projektierungskredit
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 5. Januar 2004
Zusammenfassung
- Falls das beim Kanton gekürzte Budget verzögernde Wirkung für die Sanierung der Neugasse haben sollte, fällt der Termindruck weg. Eine definitive Entscheidung für diesen Strassenabschnitt fällt anfangs Februar 2004, daher braucht es die Entscheidung im GGR am 27. Januar 2004, damit die notwendigen Arbeiten in Angriff genommen werden können.
- Die Mehrkosten der Fortführung des Konzeptes machen CHF 40'000.-- gegenüber einer Sanierung ohne Gestaltung aus, wobei das Metallband anstelle des herkömmlichen Randabschlusses und der helle Belag je CHF 20'000.-- kosten. Das kontrovers diskutierte Beleuchtungsband ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
- Die in der Vorlage erwähnten Lärmschutzmassnahmen betreffen den Kanton und beinhalten im wesentlichen Lärmschutzfenster.
- Auf die ursprünglich vorgesehenen Pflastersteine im Trottoirbereich wird seitens Stadtrat verzichtet, was die Kommission begrüsst. Die Kostenreduktion beträgt CHF 160'000.--.
- Die Anträge zur Streichung der Kosten für das Metallband von CHF 20'000.-- und der Kürzung von Bepflanzung und Möblierung um CHF 60'000.-- werden mit 2:3 respektive 1:4 Stimmen abgelehnt.
Die Geschäftsprüfungskommission stellt den Antrag, auf die Vorlage sei einzutreten und es sei
- der Baukredit zur Sanierung der Neugasse von CHF 580'000.-- (Anteil Stadt) und
- der Projektierungskredit für die Umgestaltung der Grabenstrasse von CHF 165'000.--
Zugehörige Objekte
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