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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Weitere Schritte Richtung Normalisierung
Zusammen mit den Stadtschulen Zug, die am 11. Mai ihren regulären Schulbetrieb starten, stehen auch die Mittagstische und die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder wieder zur Verfügung. Während die Schülerinnen und Schüler im Unterricht in ganzen Klassen unterrichtet werden, besteht bei der Freizeitbetreuung nur ein eingeschränktes Angebot. Um den Hygiene- und Distanzbestimmungen zu entsprechen und das Übertragungsrisiko im Betreuungsalltag zu minimieren, dürfen die Gruppen nicht zu gross sein. Zudem sollten sie auch in ihrer Zusammensetzung möglichst gleich bleiben. Aus diesen Gründen werden die Betreuungseinrichtungen vom 11. Mai bis zum 8. Juni in einem ersten Schritt mit kleineren Kindergruppen geführt. Es werden in erster Linie Kinder von Eltern berücksichtigt, die aus beruflichen Gründen dringend auf die ausserschulische Betreuung angewiesen sind. Eltern und Erziehungsberechtigte wurden entsprechend informiert.
Auch Musikschule und Bibliothek Zug starten Betrieb
Ebenfalls am 11. Mai beginnt der Gesangs- und Einzelunterricht an der Musikschule Zug. Auch die Bibliothek Zug öffnet wieder, bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr. An Samstagen bleibt sie vorläufig geschlossen. Ein Zutrittssystem sorgt dafür, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Die Bibliothek stellt nur ein Grundangebot zur Verfügung. Der kostenlose Medienlieferservice und die telefonischen Beratungen, zum Beispiel zu den kostenlosen digitalen Angeboten, werden bis zu den Sommerferien weitergeführt. Der Zugang zur Zuger Sammlung und zum Stadtarchiv ist bis auf Weiteres nur nach Voranmeldung möglich. Die Studienbibliothek Zug bleibt vorerst geschlossen. Mit Einschränkungen ist ab dem 11. Mai auch das Haus des Lernens an der St. Oswalds-Gasse 20 wieder offen, wobei sich nur Gruppen bis maximal fünf Personen pro Raum aufhalten dürfen.
Trainings in Sportanlagen und Hallenbädern ab 18. Mai für Vereine möglich
Die Hallenbäder der Stadt Zug stehen ab dem 18. Mai den Wassersportvereinen wieder für Trainings zur Verfügung. Allerdings muss jeder Verein ein Schutzkonzept vorlegen, das durch den entsprechenden Sportverband plausibilisiert ist und dem Schutzkonzept für die Sportanlagen der Stadt Zug entspricht. Weitere Öffnungsschritte für den Individualsport und für Kurse aller Art sind vorläufig nicht möglich. Die Turnhallen und Sportanlagen der Stadt Zug stehen ab dem 18. Mai eingeschränkt für den organisierten Sport zur Verfügung. Auch hier braucht es ein Schutzkonzept. Die Öffnung für den Individualsport (Freizeit- bzw. Hobby-Sportler/innen) ist vorderhand nicht vorgesehen. Sämtliche Vereine wurden über dieses Vorgehen informiert.
...und die Badeanlagen?
Bis voraussichtlich am 8. Juni findet kein Badebetrieb statt. Dies betrifft alle öffentlich zugänglichen Badeanlagen und das Strandbad Zug. Am 27. Mai wird der Bundesrat über weitere Lockerungen entscheiden. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften bleibt deshalb das Strandbad Zug bis und mit 7. Juni geschlossen. In den übrigen, öffentlich zugänglichen Badeanlagen (Trubikon, Tellenörtli, Siehbach und Brüggli) sind lediglich die WC-Anlagen geöffnet, nicht jedoch Garderoben und Duschen. Ab dem 11. Mai können hingegen die Kioske in den Badeanlagen Trubikon, Seeliken und Siehbach (Männerbad) öffnen. Sie haben die Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Gastronomie einzuhalten. Die dortigen Liegewiesen bleiben offen, wobei keine Badeaufsicht im Einsatz ist und die Abstandsregeln überall eingehalten werden müssen.
Covid-19-Lockerungen: Übersicht der städtischen Institutionen und Anlagen
Geöffnet ab 11. Mai |
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Kindergarten, Primar- und Sekundarschule |
detaillierte Informationen unter www.stadtschulenzug.ch/news |
Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung |
reduzierter Betrieb |
Mittag im Loreto (MiLo) |
angemeldete Schülerinnen und Schüler; Betrieb gemäss separatem Schutzkonzept |
Turn- und Sporthallen, Hallenbäder |
nur für Schulunterricht |
Musikschule |
Einzelunterricht und Gesangsklassen, Grundschule und Musikalische Früherziehung (integriert) |
Bibliothek Zug |
Mo-Fr, 9-19 Uhr, an Samstagen vorläufig geschlossen. Studienbibliothek Zug bis auf Weiteres geschlossen. Informationen: |
Haus zum Lernen |
Kurse nur in Gruppen von max. 5 Personen |
Anlagen am See |
Kiosk Trubikon, Seeliken und Siehbach (Männerbad) je nach Witterung, bis auf weiteres jedoch kein Badebetrieb (Garderoben und Duschen geschlossen) |
Geöffnet ab 18. Mai |
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Turn- und Sporthallen, Hallenbäder |
nur für Trainings von Vereinen, Einhaltung spezieller Schutzkonzepte |
Voraussichtlich geöffnet ab 8. Juni (Neubeurteilung am 27. Mai) |
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Musikschule |
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Haus zum Lernen |
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Ausserschulische Nutzung von Aulen, Mehrzweck- und Schulräumen |
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alle öffentlichen Badeanlagen |
vorbehältlich Entscheid Bundesrat am 27. Mai |