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Gemeindepolizei für die Stadt Zug (Polizei Zug Stadt) Motion Kündig/Uttinger vom 23. April 2001 - Bericht und Antrag des Stadtrats

12. November 2001
Gemeindepolizei für die Stadt Zug,(Polizei Zug Stadt), Motion Kündig/Uttinger vom 23. April 2001: Bericht und Antrag des Stadtrates vom 12. November 2001


Im Kanton Zug werden auf den 1. Januar 2002 die Stadtpolizei Zug und die Kantonspolizei zusammengeführt. Die neue Polizeiorganisation wird unter dem Namen „Zuger Polizei“ auftreten. Der Regierungsrat will seinen Beschluss vom 4. September 1990 betreffend Kompetenzausscheidung zwischen Kantons- und Stadtpolizei aufheben und damit die rechtliche Basis für die „Zuger Polizei“ schaffen. Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass mit der Aufhebung dieses Beschlusses die polizeilichen Kompetenzen nicht mehr zugeordnet sind. Die Stadt Zug könnte danach in Erledigung des ihr in § 59 des Gemeindegesetzes vom 4. September 1980 übertragenen Auftrags, eine Gemeindepolizei führen und ihr diejenigen Aufgaben übertragen, die für die Erfüllung des gesetzgeberischen Auftrags zweckmässig sind.

Eine betriebswirtschaftliche und fachliche Expertise bestätigt die konzeptionelle Richtigkeit des Projektes „ Zuger Polizei“ im strategischen und operativen Bereich und stellt fest, dass diese die von der Stadt Zug gestellten Anforderungen im Bereich der Sicherheit mit aller Wahrscheinlichkeit zu erfüllen vermag. Entscheidend wird sein, wie das Modell „Zuger Polizei“ von der Theorie in die Praxis umgesetzt wird; erst wenn dieser Schritt im Massstab 1:1 gelingt, wird sich die Tauglichkeit des Modells als Ganzes erweisen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Controlling seitens der Stadt sowie sauber geregelte Schnittstellen zwischen „Zuger Polizei“ und Stadtverwaltung. Von besonderer Bedeutung für die Stadt ist ein kompetentes Mobilitätsmanagement.

Obwohl die Rechtslage noch präzisiert werden muss, kommt der Stadtrat zum Schluss, dass auf eine eigene Gemeindepolizei verzichtet werden soll: den Angehörigen der Stadtpolizei sollen keine weiteren beruflichen Ungewissheiten mehr zugemutet werden; die Sicherheit in der Stadt Zug kann gewährleistet werden; der Aufgabenbereich für eine Gemeindepolizei ist zu wenig attraktiv; die Nettoeinsparungen für die Stadt Zug betragen ca. Fr. 4,3 Mio.

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