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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Siehbach / Schotterrasen

Bild Schotterrasen
Übergeordnete Parkanlage mit weiten und offenen Grünflächen, Parkbänken und Grillstellen in Seeufernähe. Zwischen Bürgerasyl und Flanierallee erstreckt sich der Siehbachspielplatz mit seinen Wasserstellen am Siehbach zum Spielen. Treffpunkte wie das Podium 41, die Männerbadi mit Kiosk (Snacks und Getränke), Umkleidemöglichkeiten und freistehenden Duschen sind ebenso Teil dieser übergeordneten Parkanlage wie das Hafenrestaurant und der Freizeithafen. Die gesamte Anlage besteht aus Kiesflächen, Schotterrasen, Wiesen und Rasenflächen, ist räumlich wenig abgegrenzt und zeichnet sich durch einen hohen Öffentlichkeitsgrad aus.

Eignung
Flanieren, Verweilen, Spielen, Picknicken. Teilweise für Veranstaltungen nutzbar. Beschränkte Bewilligungs-zeit wegen Regenerierzeit der Rasenflächen nach gewissen Veranstaltungen.

Erreichbarkeit
ÖV: Stadtbahnhaltestelle Schutzengel, Bus Nr. 6 und 7 an den Bushaltestellen Schutzengel, Schützenmatt, Schiffstation Zug Bahnhofsteg.
PP: Parkhäuser Kantonale Verwaltung, Neustadtplatz, Hafenweg.

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Zugehörige Objekte