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Neophyten

Was sind Neophyten und warum sind invasive Neophyten eine Bedrohung?

Neophyten sind ‘gebietsfremde Pflanzen‘, die durch menschliche Tätigkeiten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht werden. Die Einbringung durch den Menschen kann sowohl absichtlich (einführen) als auch unabsichtlich (einschleppen) erfolgen. Als ‘invasive gebietsfremde Arten‘ oder invasive Neophyten werden diejenigen gebietsfremden Arten bezeichnet, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss (‘potenziell invasiv‘), dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können. So gefährden beispielsweise Goldruten die Biodiversität in Naturschutzgebieten, da sie andere Arten verdrängen. Im Waldbau verhindert Henrys Geissblatt das Aufkommen von Jungbäumen und in der Landwirtschaft gefährdet das giftige Schmalblättrige Greiskraut die Viehgesundheit. Andere invasive Neophyten verursachen Schäden an Infrastrukturanlagen, was zu Mehrkosten für den Unterhalt von Strassen, Gleisanlagen, Uferböschungen, und Grünanlagen führen kann. Arten, die aus eigener Kraft aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zuwandern, z. B. infolge klimatischer Veränderungen sind davon zu unterscheiden. Diese Arten gelten nicht als ‘gebietsfremd‘.

Invasiven Neophyten und Neophyten mit invasiven Potenzial, die oft in Gärten zu finden sind oder dort als Unkräuter vorkommen:

  • Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
  • Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Nordamerikanische Goldrute (Solidago canadensis, Solidago gigantea)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica)
  • Sommerflieder (Buddleja davidii)
  • Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
  • Einjähriges Berufskraut (Erigon annuus)
     

Was können Sie als Privatperson tun?

  • Informieren Sie sich über invasive Neophyten und deren fachgerechten Umgang bzw. deren fachgerechte Bekämpfung.
  • Verzichten Sie freiwillig auf den Kauf und die Anpflanzung von invasiven Neophyten. Pflanzen Sie vorzugsweise einheimische Arten an, welche der lokalen Fauna (Insekten, Vögel, Säugetiere etc.) eine ideale Lebensraum- und Nahrungsgrundlage bieten.
  • Entsorgen Sie invasive Neophyten (Wurzeln, Stängel, Blüten und Blätter) mit der Kehrichtabfuhr. Schneiden Sie Blüten und Fruchtstände von Neophyten mit invasivem Potenzial rechtzeitig, um eine Ausbreitung in natürliche Lebensräume zu verhindern.
  • Melden Sie Fundorte von invasiven Neophyten über das Meldeformular vom Amt für Umwelt des Kanton Zug.
     

Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Freisetzungsverordnung (FrSV). Darin wird der Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt geregelt. Insbesondere sollen Tiere und Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen durch den Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt geschützt werden. Für sämtliche gebietsfremden Pflanzen (und Tiere), von denen bekannt ist, dass sie Schäden verursachen oder das Potential dazu haben, gilt die Sorgfaltspflicht, die Selbstkontrolle und die Informationspflicht der Abnehmerinnen und Abnehmer.

Wissenschaftliche Grundlagen

Info Flora - das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora führt Listen der invasiven Neophyten in der Schweiz und stellt Entscheidungshilfen sowie Merkblätter zur Verfügung, die eine Grundlage für die Prioritätensetzung bei der Prävention und Bekämpfung von invasiven Neophyten bieten.

Publikation BAFU (Stand 2022):

  • Gebietsfremde Arten in der Schweiz. Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. Klicken Sie hier

Frühere Listen (Stand 2014):

  • «Schwarze Liste»: Hier sind Arten verzeichnet, die Schäden verursachen
  • «Watch List»: hier sind Arten verzeichnet, die das Potenzial haben, Schäden zu verursachen


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