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Pensionskasse der Stadt Zug Teilrevision des Pensionskassenreglements - Bericht und Antrag des Stadtrats

Nummer
G1839
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
10. Mai 2005
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1839

Pensionskasse der Stadt Zug
Teilrevision des Pensionskassenreglements

Bericht und Antrag des Stadtrates vom 10. Mai 2005

Das Wichtigste im Überblick
Mit Beschluss vom 12. November 2002 hat der GGR im Rahmen eines Sanierungskonzepts die Gesundung der PK der Stadt Zug ermöglicht und das PK-Reglement angepasst. Seither haben sich mehrere Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Der PK-Vorstand und der Stadtrat wollen deshalb mit dieser Teilrevision rechtzeitig reagieren und die Grundlagen schaffen, um die gesunde finanzielle Situation der Kasse auch in Zukunft zu erhalten. Anpassungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:
  • Das geltende PK-Reglement definiert eine Besitzstandsregelung - Zinsgarantie von 4.5% auf dem Sparkapital - für Versicherte ab Jahrgang 1957 und älter. Im Gegensatz zu den besitzstandsberechtigten Versicherten erhalten die nicht besitzstandberechtigten, dem Markt ausgesetzten Versicherten im Jahr 2005 nur noch eine Verzinsung von 2.5% auf dem Sparkapital. Dies ist die Folge einer seit 2003 wesentlich veränderten Renditesituation auf dem Kapitalmarkt. Die geltende starre Regelung muss unbedingt angepasst werden. Die Besitzstandregelung entspricht nicht mehr der heutigen und auf die nächsten Jahre absehbaren Zinssituation.
  • Analog der altrechtlichen BVG-Regelung ist im geltenden PK-Reglement der Rentenumwandlungssatz bei 7.2% festgelegt. Per 1. Januar 2005 ist die neue BVG-Bestimmung in Kraft getreten, welche den Satz über die nächsten 10 Jahre schrittweise auf 6.8% herabsetzt. Dies ist die Folge der gestiegenen Lebenserwartung.

Der PK-Vorstand und der Stadtrat beantragen deshalb mit dieser Teilrevision die folgenden Änderungen des PK-Reglementes:
Besitzstandsregelung: Neu soll der Besitzstandszins nicht mehr fix 4,5% betragen, sondern flexibel mit einem Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten auf dem Normalzins festgelegt werden.
Rentenumwandlungssatz: Dieser ist wie beim BVG von heute 7,2% schrittweise auf neu 6,8% zu reduzieren.
Weitere Anpassungen: Der Experte der Kasse empfiehlt weitere Änderungen, zum Teil formelle Anpassungen an die seit dem 1. Januar 2005 neu in Kraft getretenen BVG-Bestimmungen.

Zugehörige Objekte

Name
G1839.pdf (PDF, 400.25 kB) Download 0 G1839.pdf
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1420 vom 22. November 2005; Beilage 1 (PDF, 67.43 kB) Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1420 vom 22. November 2005; Beilage 1
Datum Sitzung