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Bebauungsplan Bossard-Areal, Plan Nr. 7063; 1. Lesung - Bericht und Antrag der BPK

Nummer
G1914
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
31. Oktober 2006
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1914

Bebauungsplan Bossard-Areal, Plan Nr. 7063, 1. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 31. Oktober 2006


Das Wichtigste im Überblick
Der Stadtrat beabsichtigt, im Rahmen einer städtebaulich anspruchsvollen Gesamtüberbauung, als Ersatz für das den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr genügende Eisstadion Herti, ein neues Stadion und neue Wohn- und Geschäftshäuser zu erstellen. Für die geplante Gesamtüberbauung stehen die beiden Areale nord- und südseitig der General-Guisan-Strasse (Stadionareal und Bossard-Areal) zur Verfügung. Das Zuger Stimmvolk hat an der Urnenabstimmung vom 27. November 2005 einem Beitrag an die Projektierungs- und Projektentwicklungskosten zugestimmt.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Projektbearbeitung auf dem Bossard-Areal geschaffen. Die Erarbeitung des Bebauungsplans erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, dem Investor und den beteiligten Architektur- und Planungsbüros.

Vier Baukörper entlang der Allmend- und General-Guisan-Strasse bilden zusammen mit dem stillgelegten Bahndamm einen abgeschlossenen und stark begrünten Hof. Die Baukörper entlang der General-Guisan-Strasse bilden einen Abschluss des gegen-überliegenden Stadionplatzes, die Gebäude entlang der Allmendstrasse orientieren sich an der kleinmassstäblicheren Bebauung des Areals Brandenberg.

Der Mindestwohnanteil bewegt sich zwischen 60 und 80%. Dies ermöglicht insbesondere entlang der Allmendstrasse in den unteren Geschossen eine gewerbliche Nutzung. Die Ausnutzung der Baufelder innerhalb des Perimeters (neue und bestehende Gebäude) beträgt 1.2. Dies entspricht der Ausnutzung für Arealbebauungen der Wohn-Gewerbezone WG4.

Die Erschliessung des Areals erfolgt über die General-Guisan- und die Allmendstrasse. Es sind maximal 240 Parkplätze zulässig. Oberirdisch dürfen innerhalb des Perimeters nur die 7 bestehenden Parkplätze der Jugendherberge sowie entlang der Allmendstrasse die max. 25 Parkplätze für die Besucher des Restaurants Brandenberg angeordnet werden.

Zugehörige Objekte

Name
Vorlage 1914 des Stadtrates Download 0 Vorlage 1914 des Stadtrates
Tabelle Grundeigentum Download 1 Tabelle Grundeigentum
Bebauungsplan Nr 7062 Download 2 Bebauungsplan Nr 7062
Umgebungsplan Download 3 Umgebungsplan
Datum Sitzung