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Inhalt
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest - Bericht und Antrag des Stadtrats
- Nummer
- G1711
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. Januar 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1711
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 21. Januar 2003
Das Wichtigste im Überblick
Die Beitragsleistungen der Stadt Zug an den Verein 'Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug' (FFZ) an die Kosten des Vereinsbetriebs und an die Durchführung des Seefestes sollen ab 2003 neu geregelt werden. Der jährlich wiederkehrende Beitrag an den Verein soll von bisher Fr. 41'000.-- auf neu Fr. 130'000.-- erhöht werden. Mit diesem Beitrag finanziert der Verein wie bisher die Aufwendungen für die Generalversammlung und die Administration. Neu leistet der Verein Beiträge an die Aktivitäten der einzelnen Korps. Für das Seefest erhöht die Stadt den Beitrag an die Kosten des Feuerwerkes von bisher Fr. 33'000.-- auf neu Fr. 50'000.--. Zusätzlich werden Leistungen des städtischen Werkhofes bis zum Betrag von Fr. 25'000.-- (bisher Fr. 13'000.--) nicht verrechnet. Als Gegenleistung verzichtet die FFZ beim Seefest auf die Erhebung eines Eintrittgeldes. Weiter trägt sie für diesen Anlass das volle finanzielle Risiko als Veranstalterin.
Zugehörige Objekte
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G1711 (PDF, 70.16 kB) | Download | 0 | G1711 | |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1329 vom 11. März 2003; Beilage 1 (PDF, 38.39 kB) | Download | 1 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1329 vom 11. März 2003; Beilage 1 | |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1330 vom 11. März 2003; Beilage 2 (PDF, 49.43 kB) | Download | 2 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1330 vom 11. März 2003; Beilage 2 |
Datum | Sitzung |
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