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Inhalt
Zunfthaus Kreuz, Oberwil: Baurechtsvertrag GS 1493, Oberwil - Bericht und Antrag der GPK
- Nummer
- G1713.1
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Februar 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1713.1
Zunfthaus Kreuz, Oberwil: Baurechtsvertrag GS 1493, Oberwil
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 28. Februar 2003
Zusammenfassung
- Das Auschreibungsverfahren wurde korrekt durchgeführt. Das finanziell höchste Gebot konnte nicht berücksichtigt werden, da die Auflagen ausdrücklich eine Umzonung augeschlossen haben.
- Eine Sanierung des Objektes wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Die Nutz-ungsmöglichkeiten sind aber beschränkt, so dass keine substanzielle Ertragsverbesserung erwartet werden kann.
- Die Kommission nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, das die Sicherstellung über Grundpfand erfolgt, was im Eintretensfall bevorzugt im 1. Rang behandelt würde.
- Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder bevorzugt die Verwendung des Verkaufsgewinns von Fr. 140'000.-- abzüglich Verkaufskosten gemäss Vorlage 1600 (städtische Wohnbaupolitik). Die Schaffung eines neuen Rückstellungskontos ist wie in Vorlage 1712 nicht hilfreich.
- Die Stadt hat aus den Möglichkeiten das beste gemacht. Die konsequente Arrondierung des städtischen Liegenschaftenportefeuilles wird begrüsst. Zudem kann auf diese Weise der Bevölkerung an dieser Lage ein öffentlicher Raum mit Restaurant zu Verfügung gestellt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission stellt folgenden Antrag: „Auf die Vorlage sei einzutreten und es sei der Baurechtsvertrag, der Verkauf des Gebäudes gemäss dem Beschlussesentwurf des Stadtrates vom 21. Januar 2003 und die Streichung der Ziffer 2, Verwendung des Verkaufsgewinns, aus dem Beschlussesentwurf des Stadtrates vom 21. Januar 2003 zu bewilligen."