Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Ersatzbeschaffung eines Universallöschfahrzeuges (ULF) und eines Pionierfahrzeuges (PIF) - Bericht und Antrag der GPK
- Nummer
- G1710.1
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. Februar 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1710.1
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Ersatzbeschaffung eines Universallöschfahrzeuges (ULF) und eines Pionierfahrzeuges (PIF)
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 28. Februar 2003
Zusammenfassung
- Die Leistungen als Stützpunktfahrzeuge des Kantons sind mit der Subvention von 60% der Gebäudeversicherung des Kantons Zug pauschal abgegolten. Die Einsätze in anderen Kantonen erfolgen als „freundeidgenössischer“ Dienst kostenlos.
- Die Investitionen in die neuen Fahrzeuge sind als eine Art Versicherung für die Bevölkerung zu betrachten. Vorallem das ULF hat in verschiedenen - auch ausserkantonalen - Einsätzen bewiesen, dass grösserer Schaden abgewendet werden konnte.
- Bei den Verhandlungen konnte durch die Bestellung von zwei Fahrzeugen ein Spezialrabatt erzielt werden. Die alten Fahrzeuge konnten zudem beim Lieferanten eingetauscht werden.
- Die Lieferung der Fahrzeuge erfolgt im 2004, daher ist auch die letzte Tranche der Zahlung (nach Abnahme) erst im 2004 fällig. Die Rückerstattung durch die GVZG erfolgt innert nützlicher First, sicher aber im Jahr 2004.
- Sowohl die Beschaffung wie auch die Rückerstattung durch die GVZG wurden in der Investitionsrechnung 2003 vorgesehen.
Die Geschäftsprüfungskommission stellt folgenden Antrag: „Auf die Vorlage sei einzutreten und es sei der Kredit für die Ersatzbeschaffung des Universallöschfahrzeuges (ULF) für Fr. 963'000.-- und des Pionierfahrzeuges (PIF) für Fr. 448'000.-- abzüglich 60% Subvention der Gebäuderversicherung des Kantons Zug zu Lasten der Investitionsrechnung gemäss den Beschlussentwürfen des Stadtrates vom 14. Januar 2003 zu bewilligen."