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Inhalt
Wettbewerb Neugestaltung Bundesplatz - Bericht des Stadtrats
- Nummer
- G1779
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 2. Dezember 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1779
Wettbewerb Neugestaltung Bundesplatz
Bericht des Stadtrates vom 2. Dezember 2003
Das Wichtigste im Überblick
Die Fraktionen der FDP, CVP und SVP haben am 3. März 1996 gemeinsam die Motion betreffend "Attraktivere Gestaltung des Bundesplatzes unter gleichzeitiger Erstellung eines zweigeschossigen unterirdischen Parkhauses" eingereicht. Gestützt auf die Motion hat der Grosse Gemeinderat am 24. Juni 1997 einem Wettbewerbskredit von Fr. 420'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung zur Durchführung eines öffentlichen Projektwettbewerbs für ein Parkhaus Bundesplatz und für eine städtebauliche Neugestaltung des Platzes zugestimmt. In den Jahren 1998 - 2000 wurde der Ideen- und Projektwettbewerb, erweitert um die Gebiete Alpenstrasse, Schiffsanlegestelle und Rigiplatz, in mehreren Stufen durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen gute Möglichkeiten zur Umgestaltung und Belebung des Bundesplatzes auf. Dabei wurden Lösungen mit und ohne Hochbauten vorgeschlagen. Eine mehrmalige Überarbeitung und Optimierung der verschiedenen Projekte hat jedoch ergeben, dass die Erstellungskosten für ein unterirdisches Parkhaus auf jeden Fall sehr hoch sind. Eine Finanzierung der Tiefgarage allein durch die Stadt Zug ist daher nicht vertretbar.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens hat die Rentenanstalt/Swiss Life als neue Eigentümerin der Liegenschaft EPA, im Zusammenhang mit einem Umbauprojekt für das Warenhaus, Interesse bekundet, die Trägerschaft für ein Parkhaus am Bundesplatz zu übernehmen. Dadurch könnten die oberirdischen Parkplätze aufgehoben und der Bundesplatz im Sinne des Motionsbegehrens attraktiv gestaltet werden. Erste Gespräche mit der Swiss Life wurden im Sommer 2002 geführt. Das Interesse der Firma an der Erstellung des Parkhauses wird im Wesentlichen vom Angebot der Stadt bezüglich des Baurechtszinses und von der Bereitschaft zur Ergreifung von flankierenden Massnahmen zur Umlagerung des ruhenden Verkehrs abhängen. Ein entsprechend überarbeitetes Projekt für die Platzgestaltung müsste gemeinsam mit der Swiss Life erarbeitet werden.