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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Betreibungsbegehren
Das ordnungsgemässe Betreibungsbegehren verpflichtet das Betreibungsamt zum Erlass und zur Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner und es unterbricht zudem die Verjährung (Art. 135 Ziff. 2 OR). Die Betreibungsbegehren müssen handschriftlich unterschrieben sein. Ein Formular finden Sie auf unserer Webseite.
>> direkt zu Art. 67 SchKG
Informationen
- Datum
- 15. November 2018
Zugehörige Objekte
Name | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Betreibungsamt | Löhri-Küng Cornelia | 058 728 93 50 |