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Zahlungsbefehl SchKG 64ff.

Der Zahlungsbefehl stellt eine Aufforderung an den Schuldner dar, entweder den Gläubiger durch Zahlung zu befriedigen oder mittels Rechtsvorschlages die eingeleitete Betreibung zum Stillstand zu bringen. Dem Schuldner wird der Fortgang der Betreibung angedroht, falls er weder dem Zahlungsbefehl nachkommt noch Rechtsvorschlag erhebt.

>> direkt zu Art. 64 ff SchKG

Informationen

Datum
15. November 2018

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