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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Zahlungsbefehl SchKG 64ff.
Der Zahlungsbefehl stellt eine Aufforderung an den Schuldner dar, entweder den Gläubiger durch Zahlung zu befriedigen oder mittels Rechtsvorschlages die eingeleitete Betreibung zum Stillstand zu bringen. Dem Schuldner wird der Fortgang der Betreibung angedroht, falls er weder dem Zahlungsbefehl nachkommt noch Rechtsvorschlag erhebt.
>> direkt zu Art. 64 ff SchKG
Informationen
- Datum
- 15. November 2018
Zugehörige Objekte
Name |
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Betreibungsamt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 728 93 50 | betreibungsamt@stadtzug.ch |