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Stadthaus
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Provisorische Rechtsöffnung SchKG 82
Die provisorische Rechtsöffnung wird erteilt, wenn die Forderung auf einer unterschriftlichen Schuldanerkennung oder einer öffentlichen Urkunde beruht.
>> direkt zu Art. 82 SchKG
Informationen
- Datum
- 15. November 2018
Zugehörige Objekte
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Betreibungsamt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 728 93 50 | betreibungsamt@stadtzug.ch |