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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Definitive Rechtsöffnung SchKG 80f.
Zur definitiven Rechtsöffnung berechtigen die vollstreckbaren gerichtlichen Urteile, die gerichtlichen Vergleiche und gerichtlichen Schuldanerkennungen sowie die vollstreckbaren Entscheide einer eidgenössischen oder kantonalen Verwaltungsbehörde über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Steuern.
>> direkt zu Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 & 3 SchKG
Informationen
- Datum
- 15. November 2018
Zugehörige Objekte
Name |
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Betreibungsamt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 728 93 50 | betreibungsamt@stadtzug.ch |