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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Verwertungsbegehren SchKG 116 l
Wenn binnen der gesetzlichen Sperrfrist (Art. 116 SchKG) das Verwertungsbegehren nicht gestellt oder zurückgezogen und nicht erneuert wird, so erlischt die Betreibung. Das Betreibungsamt benachrichtigt den Schuldner innert drei Tagen vom Verwertungsbegehren.
Informationen
- Datum
- 26. November 2018
Zugehörige Objekte
Name |
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Betreibungsamt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 728 93 50 | betreibungsamt@stadtzug.ch |