Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Sozialhilfe

Falls Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, Ihr Einkommen nicht reicht oder wenn Sie obdachlos sind, finden SIe bei uns Unterstützung. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Situation und ermitteln Ihren Lebensbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Beratung bei Fragen zur Kinderbetreuung, Wohnen und Umgang mit finanziellen Mitteln sind wichtige Bestandteile unserer Beratung.

Anmeldung:
Sie können sich telefonisch beim Sekretariat Soziale Dienste, Tel. 058 728 98 30 anmelden oder unsere Anmeldeformulare nutzen:
- Papierform – hier
- Onlineformular - hier

Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kantons Zug (Sozialhilfegesetz) vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2018)
Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2016)

Sozialhilfe einfach erklärt
Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren? Welche Rechte und Pflichten haben die unterstützten Personen? Diese fünf Erklärvideos geben Auskunft und Antwort.
 

Grundlagen der Sozialhilfe

 

Rechte beim Sozialhilfebezug

Pflichten beim Sozialhilfebezug

 

Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe

Bemessung der Sozialhilfe

   


Sozialhilferechner für eine provisorische Einschätzung
Nachfolgend finden Sie ein «Berechnungs-Tool» für die Sozialhilfe. Mit ein paar Klicks können Sie provisorisch abschätzen, ob Sie vielleicht Sozialhilfe erhalten könnten.

Wichtig:
Es handelt sich um eine vereinfachte Berechnung, in der nicht sämtliche relevanten Angaben berücksichtigt werden können. Das Ergebnis ist unverbindlich. Für eine genaue Berechnung müssen Sie einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe stellen und es braucht eine professionelle Beurteilung all ihrer Unterlagen.

Personen im Asylrecht wenden sich bitte an das Kantonale Sozialamt Zug, Soziale Dienste Asyl, Neugasse 1, 6300 Zug, 041 728 48 00, info.asyl@zg.ch

Link zu Sozialhilferechner

 

Zugehörige Objekte

Name Download
Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Frage