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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Todesfälle & Bestattungen

Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn eine Person mit Wohnsitz in der Stadt Zug gestorben ist?

Todesfall zu Hause
Bitte benachrichtigen Sie einen Arzt. Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die Ärztliche Todesbescheinigung aus.

Wir bitten Sie, Zimmermann Bestattungen Zug, Tel. 041 711 53 56 anzurufen und die Überführung ins Friedhofgebäude der Stadt Zug oder in ein Krematorium zu veranlassen.

Kontaktieren Sie bitte telefonisch das Zivilstandsamt Kreis Zug, Tel. 058 728 91 20. Ausserhalb der Bürozeiten gibt die Zuger Polizei (Tel. 041 728 41 41) Auskunft über den Pikettdienst, der Ihnen zur Verfügung steht. Wir vereinbaren telefonisch einen Termin, damit Sie den Todesfall schriftlich anmelden können. Bringen Sie bitte das Original der Ärztlichen Todesbescheinigung sowie Ihre gültige Identitätskarte oder Ihren gültigen Reisepass mit. Ein Todesfall muss innert zwei Tagen angemeldet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Beerdigung und helfen gerne weiter bei anfallenden administrativen Angelegenheiten.

Todesfall in einem Altersheim oder Spital
Sie müssen nicht persönlich beim Zivilstandsamt Kreis Zug erscheinen. Die Anmeldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt Kreis Zug erfolgt direkt durch die Institution.

Kontaktieren Sie bitte telefonisch das Zivilstandsamt Kreis Zug, Tel. 058 728 91 20. Ausserhalb der Bürozeiten gibt die Zuger Polizei (Tel. 041 728 41 41) Auskunft über den Pikettdienst, der Ihnen zur Verfügung steht. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Beerdigung und helfen gerne weiter bei anfallenden administrativen Angelegenheiten.

Todesfall infolge eines Unfalls oder Suizids
Bitte kontaktieren Sie die Polizei, Tel. 117.

Sie müssen nicht persönlich beim Zivilstandsamt Kreis Zug erscheinen. Die Anmeldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt Kreis Zug erfolgt direkt durch die Polizei.

Kontaktieren Sie bitte telefonisch das Zivilstandsamt Kreis Zug, Tel. 058 728 91 20. Ausserhalb der Bürozeiten gibt die Zuger Polizei (Tel. 041 728 41 41) Auskunft über den Pikettdienst, der Ihnen zur Verfügung steht. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Beerdigung und helfen gerne weiter bei anfallenden administrativen Angelegenheiten.

Nützliche Dokumente


Hinweis
Die entsprechenden Rechtserlasse wie z.B. Benützungsordnung, Gebührenordnung finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt Zug.

Friedhofverwaltung, Grabmalbewilligung

Das Aufstellen eines Grabmals ist bewilligungspflichtig. Sie können das Formular «Bewilligung Grabmal» auf dieser Seite unter Online-Dienste herunterladen.

Das Aufstellen eines Grabmals ist bewilligungspflichtig.

Sie können das Formular «Bewilligung Grabmal» auf dieser Seite unter Online-Dienste herunterladen.

Zugehörige Objekte