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Theater Casino Zug: Sanierung und Erweiterung; Wettbewerbskredit - Antwort des Stadtrats
Theater Casino Zug:
Sanierung und Erweiterung; Wettbewerbskredit
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 6. Januar 2004
Das Wichtigste im Überblick
Die Stimmberechtigten der Stadt Zug haben am 7. Februar 1999 der Übernahme der Liegenschaft Theater Casino Zug von der Stiftung Theater Casino Zug deutlich zugestimmt. Damit hat die Stadt als neue Eigentümerin des Hauses auch die Aufgabe übernommen, die anstehenden Unterhaltsarbeiten zu finanzieren. Für dringende Sicherheits- und Gebäudeunterhaltsarbeiten sowie Unterhaltsarbeiten an den Betriebseinrichtungen wurden seit der Übernahme rund CHF 1.6 Mio. investiert. Gleichzeitig haben spezialisierte Fachleute den Zustand der Betriebseinrichtungen geprüft und den in den nächsten Jahren anstehenden Unterhaltsaufwand abgeschätzt. Für die Liegenschaft Theater Casino Zug wurde ein umfangreicher Sanierungs- und Unterhaltsbedarf festgestellt. Um eine zeitgemässe und marktorientierte Positionierung des Hauses und seines Angebotes zu gewährleisten, sollen zudem bauliche Erweiterungen beim Foyer, bei den Sitzungsräumen und im Restaurant umgesetzt werden. Der mittel- und langfristige finanzielle Aufwand für den Gebäudeunterhalt, die haus- und betriebstechnischen Einrichtungen sowie für den Ersatz von Mobiliar wird auf ca. CHF 7.4 Mio. geschätzt. Weitere, insbesondere der Attraktivitätssteigerung dienende Investitionen für die Vergrösserung der Foyerfläche, den Einbau eines behindertengerechten Besucherliftes, neue Seminarräume und für bauliche Anpassungen bei der Badeanlage Seeliken belaufen sich auf ca. CHF 6.3 Mio. Die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren betragen - ohne Badeanstalt Seelikon - somit insgesamt ca. CHF 13.7 Mio.
Das vorgesehene dreistufige Planungsverfahren nimmt seinen Anfang mit dem Wettbewerbskredit für den Architekturwettbewerb zu den Erweiterungsbauten. Für die Beschaffung der Wettbewerbsgrundlagen, Vorabklärungen und die Durchführung des Wettbewerbes wird ein Kredit von CHF 290000.-- benötigt.
Es ist das klar formulierte Ziel, mit dieser ersten Planungsstufe eine tragfähige Basis zur Verwirklichung der notwendigen betrieblichen und baulichen Massnahmen zu schaffen, welche die Voraussetzung zur Erreichung der unternehmerischen Zielsetzung bilden und damit die Zukunft der grössten zugerischen Kulturstätte sichern
Zugehörige Objekte
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1785 | Download | 0 | 1785 |
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G1785 Beilage 3 | Download | 2 | G1785 Beilage 3 |
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1383 vom 30. März 2004; Beilage 1 | Download | 3 | Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1383 vom 30. März 2004; Beilage 1 |