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Gesamterneuerungswahlen kantonale Gerichte und kommunale Friedensrichterämter

12. Februar 2024

Am 30. Juni 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte und der kommunalen Friedensrichterämter für die Amtsperiode 2025-2030 statt.

Ein Wahlvorschlag für die Friedensrichterin / den Friedensrichter (1 Mitglied) / Majorz ist bis spätestens am Montag, 22. April 2024, 17.00 Uhr (§ 31 Abs. 1 WAG; BGS 131.1) bei der Stadtkanzlei der Stadt Zug einzureichen.

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Wahlvorschlag Friedensrichterin/Friedensrichter Download 0 Wahlvorschlag Friedensrichterin/Friedensrichter
Wahlvorschlag Stellvertretung Friedensrichterin/Friedensrichter Download 1 Wahlvorschlag Stellvertretung Friedensrichterin/Friedensrichter