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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Betreuungsgutscheine
Die Stadt Zug bietet Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten an.
Betreuungsgutscheine sind Beiträge der Stadt an Stadtzuger Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen und anspruchsberechtigt sind.
Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten. Damit ein Anspruch für Betreuungsgutscheine in der Kita-Betreuung geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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Das Kind hat den Wohnsitz in der Stadt Zug. Es ist älter als drei Monate, jedoch noch nicht in die 1. Primarschulklasse eingetreten.
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Das Einkommen, das für die Berechnung des Betreuungsgutscheins massgebend ist, setzt sich zusammen aus dem steuerbaren Einkommen, Einlagen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse sowie 10 % des steuerbaren Vermögens über CHF 100'000.00. Dieses massgebende Einkommen der Eltern liegt unter CHF 120'000.00.
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Das steuerbare Vermögen der Eltern muss unter CHF 500'000.00 liegen, unabhängig vom Einkommen.
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Das Kind wird in einer von der Stadt Zug anerkannten Kindertagesstätte betreut. Diese Kindertagesstätte kann sich im gesamten Kanton Zug befinden.
Damit Sie sich ein Bild machen können, wie hoch Ihr Betreuungsgutschein von der Stadt ausfallen wird, steht Ihnen ein Rechner zur Verfügung. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine provisorische Berechnung. Die Bestätigung des definitiven Betrags erfolgt erst nach der Gesuchsprüfung.
Ihr Gesuch stellen Sie direkt bei der Stadt Zug. Wenn sich nach Prüfung Ihres Gesuchs ein Anspruch ergibt, überweist Ihnen die Stadt monatlich im Voraus den einkommensabhängigen Geldbetrag, frühestens jedoch ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Der Anspruch auf Gutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Den Geldbetrag leiten Sie dann gemeinsam mit Ihrem eigenen Elternanteil an die Kindertagesstätte weiter.
Online-Dokumente für Eltern
> Rechner, um Ihren Anspruch auf Betreuungsgutscheine zu ermitteln – hier
> Formular Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen – hier
> Formular Bestätigung der Kindertagesstätte für Gesuch Betreuungsgutscheine – hier
> Formular Geltendmachung variable Betreuungstage – hier
> Broschüre «Betreuungsgutscheine für Kitas – Was Sie als Eltern wissen müssen» – hier
> Brochure «Vouchers for daycare facilities – What you as parents need to know» – hier
> Liste «Anerkannte Kindertagesstätten für Betreuungsgutscheine» – hier
> Formular Mitteilung neue Steuerveranlagung – hier
Online-Dokumente für Kitas
> Formular Gesuch Anerkennungsvereinbarung Kindertagesstätten – hier
Rechtliche Grundlagen
Die entsprechenden Rechtserlasse «4.1-3 Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern» sowie «4.1-3.1 Verordnung über Gutscheine für die Betreuung in Kindertagesstätten» finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt Zug.
Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen
Erziehungsberechtigte ersuchen direkt bei der Stadt Zug um finanzielle Beiträge für die Kinderbetreuung. Hierfür ist einerseits das Gesuch für Betreuungsgutscheine vollständig auszufüllen. Dieses Formular ist gemeinsam mit der Bestätigung der Kindertagesstätte sowie weiteren erforderlichen Beilagen Kind Jugend Familie zuzustellen.
> Formular Gesuch für den Bezug von Betreuungsgutscheinen – hier
> Formular Bestätigung der Kindertagesstätte für Gesuch Betreuungsgutscheine – hier
> Formular Geltendmachung variable Betreuungstage – hier
> Liste der anerkannten Kindertagesstätten – hier
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kind Jugend Familie | 058 728 95 50 | kind-jugend-familie@stadtzug.ch |