Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen

Die Erben treten kraft Gesetz ab Todestag in Rechte und Pflichten der Erblasserin ein und übernehmen mitunter das Vermögen und alle (finanziellen) Verpflichtungen der Verstorbenen. Im Kanton Zug existiert kein Teilungsamt und die Erben haben sich selbst um die Erbteilung zu kümmern sowie alle damit verbundenen administrativen Belange zu erledigen, wie etwa das Bezahlen aller Rechnungen, Kündigen bestehender Verträge, Wohnungsauflösung, das Erledigen von Steuerbelangen, Liquidation des Nachlasses etc. Über das Vermögen kann die Erbengemeinschaft nur gemeinsam verfügen. Die Erben haben auch das Recht, die Erbschaft fristgerecht auszuschlagen.

Das Erbschaftsamt der Stadt Zug steht bei Fragen zum allgemeinen formellen Vorgehen im Zusammenhang mit einer Nachlassabwicklung gerne zur Verfügung oder vermittelt zu den allenfalls zuständigen Behörden wie etwa die kantonale Steuerverwaltung im Zusammenhang mit den Inventarisations- und Erbschaftssteuerverfahren, das Kantonsgericht des Kantons Zug oder das Konkursamt des Kantons Zug.

>> zu den Formularen Einreichung Testament / Erbschaftsvertrag, Ausschlagung Erbe und Erbbescheinigung: hier

Zugehörige Objekte