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Zeitgemässe Anstellungsbedingungen für den Zuger Stadtrat

10. Januar 2006
Die Anforderungen und die zeitliche Belastung an die Mitglieder des Stadtrates sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Die Teilrevision des Stadtratsreglements sorgt für eine neue und moderne Regelung, die der hohen politischen Verantwortung Rechnung trägt.
Ziel der Teilrevision des Stadtratreglements ist es, eine den heutigen Aufgaben und Anforderungen (Belastung, Präsenz und Verantwortung) entsprechende moderne Lösung für die städtische Exekutive zu finden. Das vorliegende Reglement basiert wie bisher auf dem Hauptamt-Modell für Stadträte, das eine Nebenbeschäftigung erlaubt. Neu soll im Sinne einer Erhöhung der Transparenz gelten, dass Kandidatinnen und Kandidaten für das Stadtratsamt ihre Erwerbstätigkeit und Interessenbindungen bereits bei der Listeneingabe bekannt geben müssen. Der Stadtkanzlei obliegt das Nachführen eines Registers über die Interessenbindungen, welches der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Weiterhin erlaubt sind Tätigkeiten im eigenen Betrieb, im Familienbetrieb oder einem Kleinbetrieb. Private Verwaltungsrats-, Geschäftsführungs- und Revisionsmandate sind nur zulässig, wenn sie bereits vor der Wahl bestanden haben und offen gelegt worden sind. Ein Engagement von Stadtratsmitgliedern in kulturellen, gemeinnützigen und sportlichen Organisationen sowie politischen Parteien und im Zuger Kantonsrat ist weiterhin möglich. Wünscht ein Mitglied des Stadtrates während der Amtsdauer ein neues privates Mandat zu übernehmen, bedarf dies der Bewilligung durch den Grossen Gemeinderat. Die städtische Legislative ist neu Kontrollorgan über die Nebenbeschäftigungen des Stadtrates.

Mehr Kompetenz für Legislative
Das neue Stadtratsreglement legt sowohl die Vorgehensweise für die Entlöhnung als auch die Höhe der Abgeltung für die politische Verantwortung fest. Neu soll die Stadtrats¬besoldung als pauschales Jahresgehalt (Stadtpräsident 185'000 Fr., Stadträte 170'000 Fr.) festgeschrieben werden. Hinzu kommt eine vierprozentige pauschale Spesen- und Repräsentationsentschädigung. Mit dieser Lohnstruktur befindet sich die Stadt Zug im Vergleich zu anderen Schweizer Städten im mittleren Drittel. Die ursprüngliche Anbindung an die Besoldungsklassen in der städtischen Personalverordnung entfällt. Neu befindet der Grosse Gemeinderat mittels Änderung des Stadtratsreglements über die Höhe der Stadtratsgehälter. Bei der Abgangsentschädigung wurde neu eine klare Berechnungsbasis definiert und bei der Pensionskassenregelung der Inhalt an das PK-Reglement der Stadt angepasst.

Weil auf Antrag der SP-Fraktion und der SVP-Fraktion des Grossen Gemeinderates das Behördenreferendum gegen das neue Stadtratsreglement ergriffen wurde, findet am 12. Februar 2006 eine Volksabstimmung statt.
Während die SVP die Entlöhnung des Stadtrates tiefer ansetzen möchte, fordern SP und Alternative eine strengere Regelung der Unvereinbarkeitsregelung im bisherigen Sinne. CVP und FDP unterstützen die vorliegende Teilrevision ohne Vorbehalte.

Grosser Gemeinderat der Stadt Zug
Der Präsident, Ulrich Straub

Geschäftsprüfungskommission des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug
Der Präsident, Ivo Romer

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Abstimmungsbroschüre_06.02.12.pdf (PDF, 160.77 kB) Download 0 Abstimmungsbroschüre_06.02.12.pdf