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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Bestellung Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist eine Bestätigung über den Kreis der erbberechtigten Personen (Art. 559 ZGB). Antragsberech-tigt für deren Ausstellung sind die Erben und der/die Willensvollstrecker/in. Vorgefundene Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag etc.) sind der zuständigen Eröffnungsbehörde einzuliefern, auch wenn sie als ungültig erachtet werden (Art. 556 Abs. 1 ZGB). Bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen setzt die Ausstellung der Erbbescheini-gung die vorgängige abgeschlossene Eröffnung des Testaments / Erbvertrages voraus. Die Ausstellung der Erbbescheini-gung ist kostenpflichtig.

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