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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Sporthallen und Gymnastiksäle
Zu den Innensportanlagen der Stadt Zug gehören insgesamt zehn Einfachsporthallen, zwei Gymnastiksäle und eine Dreifachsporthalle. Diese Sportanlagen stehen dem Vereins-, Firmen- und Freizeitsport zur Verfügung und werden von der Abteilung Sport verwaltet.
Einfachsporthallen und Gymnastiksäle
Reservation
Die Anlagen können über das Online-ReservationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. reserviert werden. Die Reservation muss mindestens 20 Tage im Voraus erfolgen.
| Details Sporthallen | Details Gymnastiksäle |
| - Burgbach | - Guthirt |
| - Guthirt | - Letzi |
| - Herti | |
| - Kirchmatt Nord 1 | |
| - Kirchmatt Nord 2 | |
| - Loreto 1 | |
| - Loreto 2 | |
| - Oberwil | |
| - Riedmatt | |
| - Schützenmatt |
Betriebszeiten
Montag bis Freitag: 07:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr (nur die Sportanlagen Riedmatt, Guthirt und Schützenmatt)
Dreifachsporthalle
Die Sporthalle Zug ist eine Dreifachturnhalle mit mehreren Zusatzräumen, einer Kletterwand und einer Laufbahn.
Reservation
Die Anlagen können über das Online-ReservationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. reserviert werden. Die Reservation muss mindestens 20 Tage im Voraus erfolgen.
- Die Kosten einer Reservierung sind den BenützungsgebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu entnehmen.
- Die Vergabe basiert auf der AnlagebenützungsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und den jeweiligen Benützungsordnungen im Anhang.
- Beachten Sie den Sperrzeitenplan der Sportanlagen.
- Weitere Informationen finden Sie in den FAQS.
Kantonal verwaltete Sporthallen
In der Stadt Zug gibt es Sportanlagen, wie zum Beispiel die Dreifachsporthalle der Kantonsschule Zug oder des GIBZ, welche vom Kanton Zug verwaltet werden. Die Nutzung dieser Sportanlagen ist für Stadtzuger Sportvereine kostenlos. Informationen zu den kantonalen Sportanlagen finden Sie beim Amt für Sport und GesundheitsförderungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die entsprechenden Rechtserlasse finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Anlagebenützungsverordnung der SportanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Benützungsordnung für die Turn- und GymnastikhallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Benützungsordnung für die Sporthalle ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- BenützungsgebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sport | 058 728 94 50 | sport@stadtzug.ch |
| Frage |
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Die Vergabe basiert auf der AnlagebenützungsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und den jeweiligen Benützungsordnungen:
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Reservation
Generelles
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Jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person kann eine Sportanlage reservieren. Bei jeder Belegung muss mindestens eine volljährige und urteilsfähige Aufsichtsperson vor Ort sein. Bei bestimmten Objekten, wie den Hallenbädern, gelten zusätzliche Auflagen. |
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Die Kosten für die Benützung der Sportanlagen sind den BenützungsgebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu entnehmen, bzw. bei den Hallenbädern der BadeordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Garderoben- und Sportmaterialnutzung, sowie die Grundreinigung der Anlage sind in den Gebühren inbegriffen. Mehraufwände werden in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils nach der letzten Belegung. |
