Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Städtebau
Die Abteilung Städtebau steuert die räumliche und architektonische Entwicklung der Stadt Zug – von einzelnen Gebäuden über Areale und Stadtteile bis zur Gesamtstadt. Die zukünftige Innenentwicklung und bauliche Verdichtung mit den Anliegen der Stadtverschönerung zu verbinden, bildet hierbei einen besonderen Schwerpunkt. Planerische und bauliche Vorhaben werden hinsichtlich ihrer Gesamtwirkung auf öffentliche und private Interessen überprüft und bei der Umsetzung begleitet. Dabei sind Nutzbarkeit, Gestaltungsqualität, angemessene Dichte sowie die massvolle Erhaltung des historischen Erbes wichtige Kriterien für die Bereitstellung einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität. Die Abteilung Städtebau trägt so zur Standortqualität und Baukultur der Stadt Zug bei.
Innerhalb der Verwaltung übernimmt die Abteilung Städtebau Querschnittsaufgaben zugunsten einer effizienten abteilungsübergreifenden fachlich-sachlichen Abstimmung. Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- Grundlagenerhebung und Erarbeitung städtebaulicher Konzepte für die zukünftige räumlich-bauliche Entwicklung der Stadt Zug
- Durchführung und Begleitung von Testplanungen, Machbarkeitsstudien, Projektwettbewerben, Studienverfahren und Richtprojekten
- Beratung von Bauherren und Planern und gestalterische Beurteilung von Bauvorhaben im Rahmen der Baubewilligungsverfahren
- Mitwirkung bei Unterschutzstellungen und Beitragszusicherungen an geschützte kantonale Denkmäler
- Organisation und Berichterstattung für die Stadtbildkommission gemeinsam mit der Abteilung Baubewilligung
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Frage |
---|
Die Stadtarchitektin ist für die städtebauliche Entwicklung und für Fragen der Gestaltung in der Stadt Zug zuständig. Sie entwickelt Projekte für stadteigene Bauten und Umbauten, begleitet private Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von grösseren Wettbewerben und Studienaufträgen und leitet Studien- und Wettbewerbsverfahren. |
Die Stadtbildkommission berät den Stadtrat in seiner Funktion als Baubewilligungsbehörde. Sie beurteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Baugesuche und Planungen in Bezug auf Städtebau und Gestaltung. Aufgabe der Stadtbildkommission ist es, mit ihren Stellungnahmen zur Verbesserung der Stadtgestaltung beizutragen. Die Sitzung der Stadtbildkommission findet in der Regel einmal im Monat statt. |